Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

 


Der Vorsitzende informiert über die Teilfortschreibung des Regionalplans Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen. Der Standort W26 (Buocher Höhe 2) liegt in einem der 41 geplanten Vorranggebiete, die weiterhin im Rahmen der Regionalplanteilfortschreibung verfolgt werden. Ein weiterer Standort (WN19) liegt auf der Gemarkung Leutenbach. Das Gebiet grenzt an den Stöckenhof an und wird ebenfalls als geplantes Vorranggebiet weiter verfolgt.