Der Bau- und Umweltausschuss fasst den
einstimmigen Beschluss:
1. Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Befreiungsantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass als Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht
überbaubarer Grundstücksfläche die Eingrünung des Grundstücks zum Außenbereich
durch eine Gehölzpflanzung (zwei heimische Sträucher) verbessert wird.
2.
Eine weitere Vergrößerung der
vorhandenen Terrasse im Bauverbot ist nicht möglich.
3. Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag
auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 30/2016, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Herr Rabenstein erläutert das Bauvorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen.