Der Bau- und Umweltausschuss fasst den
einstimmigen Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass
- die Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit
wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;
- das anfallende Niederschlagswasser auf dem
Baugrundstück beseitigt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass dieses nicht auf
die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche (Waldstraße) gelangt.
2. Die Gemeinde stimmt auch als
Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.
Auf die Sitzungsvorlage 33/2016, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Nach einer kurzen Einführung in die Thematik durch den Vorsitzenden erläutert Bauamtsleiter Rabenstein das aktualisierte Baugesuch anhand der Planunterlagen ausführlich. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich das geplante Bauvorhaben größen- und höhenmäßig nun in die Umgebungsbebauung einfügt.
Bezüglich der angesprochenen Parkplatzproblematik im alten Ortskern von Steinach teilt der Vorsitzende mit, dass die vorgesehenen sieben Stellplätze gemäß der gültigen Stellplatzsatzung der Gemeinde Berglen ausreichen.