Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Der Bau- und Umweltausschuss fasst mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

 

1.              Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass

 

- die maximal zulässige Anzahl an Veranstaltungen pro Jahr in der Baugenehmigung festgelegt und ein entsprechender Nachweis geführt wird;

 

- alle durch die Erdauffüllung in Mitleidenschaft gezogenen oder entfernten Gehölze gemäß dem genehmigten Pflanzplan in der Pflanzperiode 2016/2017 ersetzt bzw. neu gepflanzt werden;

 

- in der Baugenehmigung ein Hinweis erfolgt, dass ein Ersatz für die nicht mehr zur Verfügung stehende Maschinenhalle an anderer Stelle im Außenbereich nicht genehmigt werden kann.

 

2.              Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke zu.

 


Anhand der Planunterlagen und der Sitzungsvorlage 36/2016 erläutert Herr Rabenstein die Bauvorhaben ausführlich.

Er fügt an, dass das Hauptaugenmerk auf der Nutzungsänderung (Umnutzung der Maschinenhalle in einen Veranstaltungsraum) und den Erdauffüllungen liegt.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Geschäftsbereich Landwirtschaft liegt zwischenzeitlich vor. Daraus geht hervor, dass durch den Ausbau von Wein im Gebäude weiterhin eine privilegierte Nutzung im Gebäude besteht.

Die Einnahmen aus der Nutzung des Veranstaltungsraums sind untergeordnet gegenüber der eigentlichen landwirtschaftlichen Nutzung. Die Verwaltung wird sich, wie auch in der Vergangenheit, dieser Auffassung der Landwirtschaftsverwaltung anschließen. Klar ist für die Verwaltung jedoch auch, dass ein eventueller Neubau einer Maschinenhalle nach der Umnutzung nicht genehmigt werden kann. Herr Rabenstein ist sich sicher, dass die Erdauffüllungen nicht mehr so eklatant ausstrahlen, wenn teilweise neue Anpflanzungen vorgenommen werden und der Hangbereich begrünt ist.

 

Gemeinderat Moser spricht die Anzahl der Öffnungstage an und bittet darum, diese konkret festzulegen.

Außerdem stellt sich für ihn die Frage, ob rechtlich festgelegt ist, dass der Bauherr dann keine zusätzliche Maschinenhalle mehr bauen darf.

 

Herr Rabenstein informiert, dass sich der Bauherr nach Aussagen des Landratsamtes, Geschäftsbereich Landwirtschaft, den Verzicht und die anderweitige Nutzung der Maschinenhalle künftig anrechnen lassen muss.

 

Gemeinderat Moser betont, dass das Bauvorhaben die Gemeinde bereits seit längerer Zeit beschäftigt und der Bauherr sie bereits mehrmals vor vollendete Tatsachen gestellt hat. Die Vorgehensweise des Bauherrn sieht er als Salamitaktik mit dem Ergebnis, dass das Landwirtschaftsamt letzten Endes immer wieder zustimmt. Er wird dem Bauantrag nicht zustimmen, da er befürchtet, dass dies immer noch nicht das Ende der Fahnenstange sein wird.

 

Gemeinderat Geck sieht keine Veranlassung gegen den Bauantrag zu stimmen. Vor dem Hintergrund, dass das Landratsamt, Geschäftsbereich Landwirtschaft, eine Privilegierung festgestellt hat, ist der Vorschlag der Verwaltung zu befürworten. Natürlich ist die vom Bauherrn gewählte Reihenfolge nicht die richtige. Tenor im Gremium war jedoch bislang, dass die Gemeinde einer vom Landwirtschaftsamt festgestellten Privilegierung folgen wird.