Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass  

 

-     die Bewirtschaftung der Hofstelle und der geplanten Fahrsilos ausschließlich über den neuen Wirtschaftsweg, welcher im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens von der Teilnehmergemeinschaft angelegt wird, erfolgt;

 

-      die Beseitigung des unverschmutzten Niederschlagswassers schadlos auf den Baugrundstücken erfolgt. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass das abzuleitende Wasser nicht auf die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen gelangt und die Quellfassungen der Gemeinde Berglen nicht beeinträchtigt werden;

 

-      die Mistplatte und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen leistungsfähig sind und so ausgeführt werden, dass eine Verunreinigung des Grundwassers durch austretende wassergefährdende Flüssigkeiten jederzeit ausgeschlossen wird;

 

-      die mit Erde angehäuften Seiten der Fahrsilos mit heimischen Gehölzen dicht bepflanzt werden;

 

-      die geplanten Ausgleichsmaßnahmen bis zur baurechtlichen Abnahme vollständig umgesetzt sind;

 

-      für die Eindeckung des Gebäudes nur rot bis rotbraunes Eindeckungsmaterial verwendet wird;

 

-      die auf dem Grundstück Flst.Nr. 2233/2 verlaufende öffentliche Wasserversorgungsleitung nicht beeinträchtigt wird. Arbeiten im Bereich dieser Leitung sind zuvor mit dem Wasserwerk der Gemeinde Berglen abzustimmen.

 

2.         Für die Befahrung von Feldwegen mit Baufahrzeugen und –maschinen ist rechtzeitig vor Baubeginn eine Genehmigung beim Ordnungsamt der Gemeinde Berglen zu beantragen.

 

3.         Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterhaltung des geplanten Wegs nur im üblichen Rahmen erfolgt. Weitergehende Maßnahmen werden nicht durchgeführt. Auf dem Weg wird zudem kein Winterdienst durchgeführt.

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 39/2016 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Nachfolgend erläutert Herr Rabenstein das geplante Bauvorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen.

 

Gemeinderätin Jooß erkundigt sich, ob hinsichtlich der Geruchsbelästigung Probleme zu erwarten sind.

 

Herr Rabenstein teilt hierzu mit, dass die Abstände zur Bestandsbebauung eingehalten sind. Die Geruchsbelästigung wird sich in vertretbarem Rahmen halten.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass sich der Immissionsbereich zu der der Bebauung abgewandten Seite befindet.

 

Auf Anfrage von Gemeinderat Hammer teilt Herr Rabenstein mit, dass die bestehende Fahrspur, die grundbuchrechtlich nicht gesichert ist, zu einem Erschließungsweg im Rahmen der Flurbereinigungsverfahrens ausgebaut werden soll. Damit wäre auch die Erschließung des Wasserhochbehälters der Gemeinde gesichert, da auch dieses Grundstück bislang ohne gesicherte Anbindung ist. 

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Haller führt Herr Rabenstein aus, dass die stillgelegten Quellen der Gemeinde nicht endgültig aufgegeben werden. Bei der Beseitigung des unverschmutzten Niederschlagwassers und bei der Mistlagerung ist darauf zu achten, dass das abzuleitende Wasser bzw. die zu beseitigende Jauche nicht auf die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen gelangt und die Quellfassungen der Gemeinde nicht beeinträchtigt werden.

Die Untere Wasserbehörde wird ebenfalls zu dem Antrag gehört.