Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 BauGB wird mit
der Maßgabe erteilt, dass
- die Bewirtschaftung der Hofstelle und der geplanten Fahrsilos
ausschließlich über den neuen Wirtschaftsweg, welcher im Rahmen des
Flurneuordnungsverfahrens von der Teilnehmergemeinschaft angelegt wird,
erfolgt;
- die
Beseitigung des unverschmutzten Niederschlagswassers schadlos auf den
Baugrundstücken erfolgt. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass das
abzuleitende Wasser nicht auf die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen
gelangt und die Quellfassungen der Gemeinde Berglen nicht beeinträchtigt
werden;
- die
Mistplatte und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen leistungsfähig sind
und so ausgeführt werden, dass eine Verunreinigung des Grundwassers durch
austretende wassergefährdende Flüssigkeiten jederzeit ausgeschlossen wird;
- die
mit Erde angehäuften Seiten der Fahrsilos mit heimischen Gehölzen dicht
bepflanzt werden;
- die
geplanten Ausgleichsmaßnahmen bis zur baurechtlichen Abnahme vollständig
umgesetzt sind;
- für
die Eindeckung des Gebäudes nur rot bis rotbraunes Eindeckungsmaterial
verwendet wird;
- die
auf dem Grundstück Flst.Nr. 2233/2 verlaufende öffentliche
Wasserversorgungsleitung nicht beeinträchtigt wird. Arbeiten im Bereich dieser
Leitung sind zuvor mit dem Wasserwerk der Gemeinde Berglen abzustimmen.
2.
Für die Befahrung von Feldwegen mit
Baufahrzeugen und –maschinen ist rechtzeitig vor Baubeginn eine Genehmigung
beim Ordnungsamt der Gemeinde Berglen zu beantragen.
3.
Es wird darauf hingewiesen, dass die
Unterhaltung des geplanten Wegs nur im üblichen Rahmen erfolgt. Weitergehende
Maßnahmen werden nicht durchgeführt. Auf dem Weg wird zudem kein Winterdienst
durchgeführt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 39/2016 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Nachfolgend erläutert Herr Rabenstein das geplante Bauvorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen.
Gemeinderätin Jooß erkundigt sich, ob hinsichtlich der Geruchsbelästigung Probleme zu erwarten sind.
Herr Rabenstein teilt hierzu mit, dass die Abstände zur Bestandsbebauung eingehalten sind. Die Geruchsbelästigung wird sich in vertretbarem Rahmen halten.
Der Vorsitzende ergänzt, dass sich der Immissionsbereich zu der der Bebauung abgewandten Seite befindet.
Auf Anfrage von Gemeinderat Hammer teilt Herr Rabenstein mit, dass die bestehende Fahrspur, die grundbuchrechtlich nicht gesichert ist, zu einem Erschließungsweg im Rahmen der Flurbereinigungsverfahrens ausgebaut werden soll. Damit wäre auch die Erschließung des Wasserhochbehälters der Gemeinde gesichert, da auch dieses Grundstück bislang ohne gesicherte Anbindung ist.
Zur Anfrage von Gemeinderat Haller führt Herr Rabenstein
aus, dass die stillgelegten Quellen der Gemeinde nicht endgültig aufgegeben
werden. Bei der Beseitigung des unverschmutzten Niederschlagwassers und bei der
Mistlagerung ist darauf zu achten, dass das abzuleitende Wasser bzw. die zu
beseitigende Jauche nicht auf die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen
gelangt und die Quellfassungen der Gemeinde nicht beeinträchtigt werden.
Die Untere Wasserbehörde wird ebenfalls zu dem Antrag gehört.