Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung fasst der Bau- und Umweltausschuss folgenden Beschluss:

 

1.            Das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage gemäß § 36 BauGB wird nicht erteilt, da

 

                -        da es sich offenkundig nicht um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich privilegiertes Vorhaben handelt. In den Antragsunterlagen sind ebenfalls keine entsprechenden Hinweise enthalten.

 

                -        die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Stellplatz im Außenbereich auf dem Grundstück Flst.Nr. 1 auf Gemarkung Rettersburg gemäß § 35 Abs. 2 BauGB nicht vorliegen. Das Vorhaben steht im Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden und der Gemeinde Berglen, welcher das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausweist.

 

2.            Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wird vom Bau- und Umweltausschusses nicht befürwortet.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 40/2016, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert ausführlich die planungsrechtliche Problematik, die nach Auffassung von Verwaltung und Baurechtsbehörde einschließlich Geschäftsbereich Umweltschutz dazu führt, dass eine Genehmigung des Bauvorhabens versagt werden muss.

 

Für Gemeinderat Geck ist ebenfalls klar, dass man in diesem Fall keine andere Entscheidung treffen kann, da der betreffende Bereich im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist.