Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung fasst der Bau- und Umweltausschuss folgenden Beschluss:

 

1.      Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB wird mit der Maßgabe hergestellt, dass

 

-     die geplanten Maßnahmen zum Ausgleich von wegfallenden Retentionsvolumen am Gewässer II. Ordnung Buchenbach auf dem Grundstück Nr. 2120 in Rettersburg im Zuge der Verwirklichung des Wohn- und Geschäftsgebäudes umgesetzt werden;

 

-     die Beseitigung des anfallenden Niederschlagswasser dezentral in das Gewässer II. Ordnung Buchenbach erfolgt;

 

-     sämtliche Zugangs-, Zufahrts- und Stellplatzflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass anfallendes Niederschlagswasser nicht auf die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche gelangt.

 

2.         Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.  


Auf die Sitzungsvorlage 41/2016, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Vorab informiert der Vorsitzende darüber, dass die Verwaltung in der vergangenen Woche mehrere Bedenken der Anwohner des Nachbargebäudes J.-S.-Bach-Str. 12 im Rahmen eines Gesprächs im Rathaus erhalten hat. Diese liegen dem Gremium als Tischvorlage in der heutigen Sitzung vor. Am heutigen Tage hat zudem ein Vor-Ort-Termin mit den Anwohnern und der Verwaltung (Bauamtsleiter Rabenstein, Bürgermeister Friedrich) stattgefunden. Einer der Kritikpunkte der Anwohnerschaft waren die als Grenzbebauung geplanten Garagen, die auf Wunsch der Angrenzer durch Stellplätze ersetzt werden sollen.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Bauherr ein Anrecht auf die Erstellung der Garagen hat, da die Planung gesetzeskonform ist. Beim Vor-Ort-Termin wurde der Anwohnerschaft jedoch von Seiten der Verwaltung signalisiert, dass gemeinsam mit dem Bauträger nach Alternativlösungen gesucht werden soll. Dies betrifft auch die unmittelbar angrenzenden überdachten Fahrradabstellplätze.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das geplante Vorhaben ausführlich anhand von Planunterlagen. Zu beurteilen sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen, hier insbesondere die Einfügung in die nähere Umgebungsbebauung und die Erfüllung der gemeindlichen Vorgaben. Auch die Hochwasserthematik muss in die Stellungnahme der Gemeinde an die Baurechtsbehörde einfließen.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Verwaltung auch bezüglich des von den Anwohnern angesprochenen Kinderspielplatzes ins Gespräch mit der Baurechtsbehörde gehen wird. In unmittelbarem Umfeld des Bauvorhabens befinden sich bereits drei Kinderspielplätze und zwar im Neubaugebiet Gassenäcker – Mörgele, beim Jugendtreff und in der Kreutzerstraße. Die Verwaltung hält den für das Bauvorhaben geplanten Spielplatz deshalb für entbehrlich.

 

Gemeinderätin Jooß befürwortet die Schaffung von weiterem Wohnraum und die verdichtete Bebauung. Problematisch hält sie jedoch die unmittelbare Nähe des Bauvorhabens zum Bach.

 

Der Vorsitzende informiert, dass im Innenbereich ein Gewässerrandstreifen von fünf Metern eingehalten werden muss. Dies ist gewährleistet.

Außerdem wird die Kanalisation durch das geplante Bauvorhaben nicht zusätzlich belastet, da die Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers dezentral in den Buchenbach erfolgen soll. Des Weiteren wird ein Retentionsausgleich auf einem Grundstück in Rettersburg erfolgen.

 

Gemeinderätin Jooß findet es gut, dass die Verwaltung das Gespräch mit den Anwohnern sucht und deren Bedenken ernst nimmt.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Haller teilt der Vorsitzende mit, dass die von der Anwohnerschaft angesprochenen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen vom Landratsamt, Kreisbrandmeisterstelle zu prüfen sind.

 

Gemeinderat Möhler fragt an, wie groß die Gefahr sei, dass aus den Stellplätzen Carports gemacht werden.

 

Herr Rabenstein weist darauf hin, dass die Verwaltung dem nicht zustimmen würde. Allerdings kann der Bau eines Carports verfahrensfrei sein, wenn gewisse Maße nicht überschritten werden. Die erläuterte Hochwasserproblematik könnte bei einer näheren Überprüfung dazu führen, dass weitere bauliche Anlagen nicht möglich sind.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Errichtung von Carports an der Grundstücksgrenze durch die Abstandsvorschriften der LBO begrenzt wird.

 

Gemeinderat Moser geht davon aus, dass im geplanten Vorhaben Eigentumswohnungen und Mietwohnungen entstehen. Seiner Meinung nach ist der Erwerb einer Eigentumswohnung jedoch nicht automatisch mit dem Erwerb eines Stellplatzes verbunden. Er sieht in diesem Zusammenhang Probleme, da ggf. für diese dann keine Stellplätze zur Verfügung stehen.

 

Der Vorsitzende gibt Gemeinderat Moser Recht. Es ist jedoch baurechtlich nicht möglich eine Kopplung von Eigentumswohnung und Stellplatz vorzuschreiben. Gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde müssen aber ausreichend Stellplätze für das Gesamtprojekt zur Verfügung gestellt werden. 

 

Gemeinderat Hägele empfindet die Firsthöhe als deutlich zu hoch und nicht ins Ortsbild passend.

 

Herr Rabenstein weist darauf hin, dass das Gebäude J.-S.-Bach-Straße 1 (KSK) und Beethovenstraße 29 (Apotheke) höhenmäßig auf ähnlichem Niveau liegen. Darüber hinaus sind im weiteren Umfeld mehrgeschossige Gebäude vorhanden.

 

Der Vorsitzende fügt an, dass es beim Neubau des Gebäudes der Kreissparkasse seinerzeit auch größte Bedenken wegen der Höhe gab. Man muss aber bedenken, dass die bauliche Weiterentwicklung der Ortsmitte ein sich als immer wieder verändernder Prozess darstellt.