Gemeinderat Moser erkundigt sich hinsichtlich der Genehmigungspflicht von Erdauffüllungen im Außenbereich.

 

Bauamtsleiter Rabenstein teilt hierzu mit, dass für Auffüllungen eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist, sofern keine Verfahrensfreiheit gemäß der Landesbauordnung gegeben ist.