Der Gemeinderat
fasst den einstimmigen Beschluss:
1. Die im beiliegenden Lageplan grün bzw.
rosa markierten Teilflächen der öffentlichen Wege Flst.Nr. 23 und 439/2 auf
Gemarkung Reichenbach, Flur Lehnenberg, sind für den öffentlichen Verkehr
entbehrlich. Sie sollen deshalb gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG)
eingezogen werden.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß
§ 7 Abs. 3 StrG im Amtsblatt der Gemeinde Berglen
öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Einwendungen gegen die
geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten vorgebracht werden können.
3.
Die
Vermessung und Veräußerung wird erst nach Abschluss des Einziehungsverfahrens
durchgeführt.
Auf die Sitzungsvorlage 163/2016 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Auf eine detaillierte Vorstellung des Sachverhalts kann nach Ansicht der Verwaltung verzichtet werden.
Protokollnotiz: Gemeinderat Moser ist während der Abstimmung nicht anwesend.