Der
Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Es wird festgestellt, dass weder ein
Mitglied des Gemeinderates noch der Vorsitzende befangen sind.
2.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Abwägungsvorschlag der
Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
3.
Der Bebauungsplan "Nachbarschaftsschule – 3.
Änderung", Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, mit
örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO auf den Gemarkungen Oppelsbohm
und Bretzenacker, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Auf die Sitzungsvorlage 167/2016 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.