Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen
Beschluss:
1.
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird unter der Bedingung
erteilt, dass dauerhaft keine
Überdachung des Balkons errichtet wird.
2.
Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das
Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das geplante Vorhaben ausführlich anhand der Sitzungsvorlage 47/2016 und der Planunterlagen.
Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Gemeinderätin Jooß betont, dass darauf geachtet werden muss, dass auch künftig dauerhaft keine Überdachung des Balkons errichtet wird.
Gemeinderat Moser erkundigt sich, wie bindend diese Auflage ist, die eine dauerhafte Überdachung des Balkons verbietet. Er möchte weitere Verschandlungen unbedingt vermeiden.
Herr Rabenstein informiert, dass die als Auflage ins Baugesuch aufgenommene Forderung für das Landratsamt bindend ist.