Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass

 

-     das Niederschlagswasser ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück beseitigt wird. Es ist dabei sicherzustellen, dass dieses nicht auf die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche gelangen kann;

 

-     die Möglichkeit der dezentralen Beseitigung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück geprüft wird;

 

-     als Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht überbaubarer Grundstücksfläche ein heimischer Laubbaum auf dem Baugrundstück gepflanzt wird.

 

2.      Die Gemeinde Berglen stimmt dem Bauantrag auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 48/2016, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende führt einleitend aus, dass durch das Bauvorhaben eine jahrzehntelang bestehende Baulücke geschlossen werden kann. Eine Behandlung im Gremium ist erforderlich geworden, weil es Abweichungen in Bezug auf die festgesetzte EFH gibt. Diese Abweichungen werden jedoch auch von der Verwaltung als sehr sinnvoll erachtet. Die neu definierte EFH führt zu einem städtebaulich deutlich harmonischeren Ortsbild ohne eklatante Höhenversätze.

 

Nachfolgend erläutert Bauamtsleiter Rabenstein das geplante Vorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen.