Der
Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass
- das Niederschlagswasser
ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück beseitigt wird. Es ist dabei
sicherzustellen, dass dieses nicht auf die angrenzende öffentliche
Verkehrsfläche gelangen kann;
- die
Möglichkeit der dezentralen Beseitigung des Niederschlagswassers auf dem
Grundstück geprüft wird;
- als
Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht überbaubarer Grundstücksfläche ein
heimischer Laubbaum auf dem Baugrundstück gepflanzt wird.
2. Die
Gemeinde Berglen stimmt dem Bauantrag auch als Angrenzerin an das Baugrundstück
zu.
Auf die Sitzungsvorlage 48/2016, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Der Vorsitzende führt einleitend aus, dass durch das Bauvorhaben eine jahrzehntelang bestehende Baulücke geschlossen werden kann. Eine Behandlung im Gremium ist erforderlich geworden, weil es Abweichungen in Bezug auf die festgesetzte EFH gibt. Diese Abweichungen werden jedoch auch von der Verwaltung als sehr sinnvoll erachtet. Die neu definierte EFH führt zu einem städtebaulich deutlich harmonischeren Ortsbild ohne eklatante Höhenversätze.
Nachfolgend erläutert Bauamtsleiter Rabenstein das geplante Vorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen.