Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3

Mit 17 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen. Die Anpassung an die Landesrichtsätze erfolgt dabei in zwei Stufen zum 01.09.2016 und zum 01.03.2017.

 

 


Hauptamtsleiterin Ehmann nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage 191/2016, die Bestandteil des Protokolls ist, und erläutert den Sachverhalt ausführlich.

 

Gemeinderätin Jooß betont, dass die Gemeinde Berglen in der Kinderbetreuung sehr gut aufgestellt ist. Im Vergleich zu den Gebühren der Nachbarkommunen liegt Berglen jedoch jetzt schon über deren Sätzen. Insbesondere im U3-Bereich ist dies problematisch. Die SPD-Fraktion hält eine Erhöhung um 20% (Anpassung an die Landesrichtsätze) bei den Kindergrippen für zu drastisch. Dies ist nicht im Sinne der stark umworbenen Familienfreundlichkeit. Die SPD-Fraktion hält eine Erhöhung für notwendig, jedoch in einem moderaten Umfang. Diese wäre in zwei Stufen zum 01.09.2016 und zum 01.03.2017 mit jeweils 5% denkbar. Die Landesrichtsätze können dann nicht übernommen werden.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Landesrichtsätze bereits seither schon von der Gemeinde übernommen wurden, jedoch mit einer zeitlichen Verzögerung von einem Jahr. Zum angesprochenen Gebührenvergleich mit den Nachbarkommunen entgegnet der Vorsitzende, dass das Angebot der Umlandgemeinden auch nicht so gut sei. In der Gemeinde Berglen gibt es verlässliche Angebote, die bereits ab einer Anmeldung gelten. Zudem gibt es soziale Staffelungen bei mehreren Kindern im Haushalt. Bürgermeister Friedrich hält die höheren Gebühren deshalb für angemessen. Eine Anpassung an die Landesrichtsätze ist auch notwendig, da diese bei der Bewilligung von Fördermitteln grundsätzlich vorausgesetzt wird.

 

Auf Anfrage von Gemeinderätin Jooß teilt Frau Ehmann mit, dass die Gemeinde durch die Erhöhung im U3-Bereich rund 15.000 € Mehreinnahmen erzielt, dies entspricht rund 1% mehr an Kostendeckung.

 

Gemeinderat Geck ist der Auffassung, dass die Gemeinde trotz aller Familienfreundlichkeit eine gewisse Verpflichtung hat. In der Vergangenheit wurde im Bereich Kinderbetreuung eine sehr gute Infrastruktur geschaffen, dass dies einen gewissen Preis hat, ist für ihn klar. Er hält die Gebühren im Vergleich zu der gebotenen Leistung für gerechtfertigt.

 

Gemeinderat Moser pflichtet bei, auch er sieht, dass im Bereich der Kinderbetreuung sehr viel geleistet wird. Eine Erhöhung ist seiner Meinung nach richtig, jedoch nicht in dem vorgeschlagenen Ausmaß. Die Gemeinde Winterbach hat auch nur den halben Erhöhungssatz beschlossen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Gemeinde Winterbach ganz andere Kinderbetreuungsangebote und Leistungen hat. Zudem hat die Gemeinde die Steuern und Abgaben in anderen Bereichen erhöht.

 

Nach Auffassung von Gemeinderat Klenk und der FBB ist eine 20%ige Erhöhung auch zu viel. Vorstellbar wäre eine schrittweise, kontinuierliche Erhöhung, die dann immer mit einem Jahr Pause vorgenommen wird.

 

Frau Ehmann weist darauf hin, dass die Landesrichtsätze jährlich aufgestellt werden und die Lohnerhöhungen berücksichtigen.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde bisher jährlich erhöht wurden, die Landesrichtsätze jedoch mit einer zeitlichen Verzögerung von einem Jahr übernommen wurden.

 

Gemeinderat Moser stellt den Antrag, den Gebührensatz im Bereich der Kindergrippen zum 01.09.2016 und zum 01.03.2017 jeweils um 5% zu erhöhen.

 

Gemeinderat Scherhaufer könnte sich eine Erhöhung um 20% und damit Anpassung an die Landesrichtsätze eher in einem Jahr vorstellen. Er hält die Entscheidung für die Eltern und deren berufliche Planungen für sehr kurzfristig, da das neue Kindergartenjahr bereits nach den Sommerferien beginnt.

 

Gemeinderat Geck ist der Auffassung, dass unangenehme Entscheidungen nicht besser werden, wenn man sie vor sich herschiebt.

 

Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung mit der Ergänzung, dass die Landesrichtsätze in zwei Stufen zum 01.09.2016 und zum 01.03.2017 übernommen werden.