Gemeinderat Moser nimmt noch einmal Bezug auf die Instandsetzung der Narzissenstraße, die über die Kostenstelle „Straßen- und Wegeunterhaltung“ finanziert werden soll. Er erkundigt sich, warum die Instandsetzung des Fußwegs an der Bärenstraße, für die im Haushalt 2016 keine Mittel eingestellt wurde, nicht ebenfalls über diese Haushaltsstelle abgedeckt werden kann. Gibt es besondere Kriterien, die eine Finanzierung über die Kostenstelle „Straßen- und Wegeunterhaltung“ rechtfertigen?

 

Der Vorsitzende widerspricht der Aussage, dass für den Fußweg an der Bärenstraße die erforderlichen Mittel im Haushalt 2016 nicht eingestellt wurden. Fakt ist, dass die Finanzierung gesichert ist, die Arbeiten vom Bauhof aber aufgrund anderer Tätigkeiten noch nicht ausgeführt werden konnten.

 

Herr Müller von der Technischen Verwaltung ergänzt, dass die Syna entschieden hat Leerrohre in den Fußweg einzulegen. Der Bauhof ist jedoch momentan mit anderen Tätigkeiten ausgelastet, sodass die Arbeiten noch nicht ausgeführt werden konnten.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Zuge der Haushaltsplanaufstellung geprüft wird, welche Maßnahmen voraussichtlich im nächsten Jahr zur Ausführung kommen werden. Die Hochrechnung aller Maßnahmen ergibt den Ansatz. Dieser ist gegenseitig deckungsfähig. Der Gemeinderat trifft letztendlich die Entscheidung, welche Maßnahmen umgesetzt werden.