Beschluss: einstimmig beschlossen

Es wird dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Wasserwerks Berglen für das Wirtschaftsjahr 2015 entsprechend der nachfolgenden Beschlussvorlage fest.

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Kämmerer Schreiber erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und der entsprechenden Anlage. Diese sind Bestandteil des Protokolls

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass bei der aktuellen finanziellen Situation des Gemeindehaushaltes die Überlegung besteht, dem Wasserwerk ein Darlehen aus dem Gemeindehaushalt zu gewähren. Somit könne verhindert werden, dass Fremdkapitalzinsen an Dritte abfließen, stattdessen verblieben diese bei der Kommune.

 

Durch die aktuelle Zinslage sei es zudem ein günstiger Zeitpunkt, das Wasserversorgungsnetz zu sanieren.

 

Bürgermeister Friedrich geht auf die Problematik der Deckungsmittellücke ein. Langfristige Investitionen sollen auch langfristig finanziert werden. Begründet durch die lange Nutzungsdauer der Versorgungseinrichtungen (40-60 Jahre) und die im Verhältnis kürzere Finanzierung (20 Jahre) ist die jährliche Tilgungsbelastung deutlich höher, als die jährliche Erwirtschaftung der Abschreibungen.

 

Gemeinderat Scherhaufer fügt hinzu, dass gesichert sein sollte, dass die Gemeinde Berglen ein mögliches Darlehen an den Eigenbetrieb auch auf lange Sicht finanziell stemmen kann. Die Verwaltung wird diesen Sachverhalt im Zuge der Haushalts- und Wirtschaftsplanaufstellung für das Jahr 2017 prüfen.

 

Auf Nachfrage von Gemeinderat Scherhaufer bestätigt Herr Schreiber, dass das Rechnungsergebnis im Erfolgsplan bei den Einzelpositionen durchaus variiert, in Summe jedoch ca. mit dem Wirtschaftsplan übereinstimme (siehe Gewinn gem. Planung: 93.000,00 €; Ergebnis: 97.194,05 €).

 

Die Nachfrage von Gemeinderätin Jooß beantwortet Herr Schreiber damit, dass die 30%-ige Eigenkapitalquote eine Richtlinie vom Finanzamt sei und eine Unterschreitung, solange das steuerliche Einlagekonto einen Verlustvortrag ausweist, keine Auswirkungen hat.

 

Gemeinderätin Rommel bittet darum, bei der Beratung über mögliche Darlehen alle relevanten Angaben wie Zinssätze, Zinsfestschreibung, Laufzeit usw. vorzulegen.

Dies wird von der Gemeindeverwaltung zugesichert.

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