Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
einstimmig:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass
- neue Zugangs-, Zufahrts- und Stellplatzflächen
nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;
- das anfallende Niederschlagswasser
ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück beseitigt wird. Es ist dabei
sicherzustellen, dass kein Oberflächenwasser auf die Buchenbachstraße gelangen
kann.
- insgesamt drei Stellplätze für das bestehende
und das geplante Wohngebäude nutzbar hergestellt werden.
2. Die
dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers ist anzustreben. Sollte eine
getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht möglich sein, sind der
Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür mitzuteilen.
3. Die Gemeinde stimmt dem Antrag auch als
Angrenzerin an die Baugrundstücke zu.
Auf die Sitzungsvorlage 50/2016 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Herr Rabenstein erläutert das geplante Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage und der Planunterlagen ausführlich.