Nachfolgend fasst der Bau- und
Umweltausschuss den einstimmigen Beschluss:
1.
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 1
BauGB unter der Bedingung erteilt, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben
handelt.
2.
Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an
das Baugrundstück dem Antrag zu.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Bauvorhaben ausführlich anhand der Sitzungsvorlage 52/2016 und fügt an, dass die Stellungnahme der Landwirtschaftsverwaltung zwischenzeitlich vorliegt. Die Privilegierung wird als gegeben angesehen.