Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.            Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass

 

                -        die Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;

 

                -        die geplante Erdauffüllung mit möglichst flachem Neigungswinkel ausgeführt wird. 

 

2.            Die dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers ist anzustreben. Sollte eine getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht möglich sein, sind der Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür mitzuteilen.

 

3.            Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 53/2016 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende informiert, dass eine ewig existierende Baulücke geschlossen werden kann, dies ist sehr erfreulich. In diesem Zusammenhang werden zudem noch zwei weitere Grundstücke für Wohnbebauung erschlossen (Flst. 656 und Flst. 80 derzeit noch mit einer Scheune bebaut).

 

Auf Anfrage von Gemeinderat Hammer teilt Bauamtsleiter Rabenstein mit, dass das projektierte Wohnhaus nicht den erforderlichen Grenzabstand zum Flst. 656 hat. Auf Flst.  656 wurde eine Baulast übernommen. Im Gegenzug dazu erhält dieser Grundstückseigentümer eine Zufahrt über Flst. 657