Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 34 BauGB wird erteilt.
2. Das
anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser ist, soweit möglich, dezentral
auf dem Baugrundstück zu beseitigen.
3. Die
Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten
Vorhaben zu.
Auf die Sitzungsvorlage 55/2016 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.