Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Mit 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung fasst der Bau- und Umweltausschuss folgenden Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung in Abstimmungsgespräche mit der evangelischen Kirchengemeinde Oppelsbohm einzutreten, um einen Konsens für den Erhalt des Fachwerks des Turms der Mauritiuskirche zu finden.

 


Auf die Sitzungsvorlage 56/2016, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende begrüßt Pfarrer Wolfgang Peter von der Evangelischen Kirchengemeinde, Kirchengemeinderat Jochen Wilhelm sowie Architekt Hans Günter Schädel und führt einleitend aus, dass der Bau- und Umweltausschuss das Vorhaben in der heutigen Sitzung nicht aktiv beeinflussen kann. Letztendlich handelt es sich um eine Entscheidung der evangelischen Kirchengemeinde, über die die Mitglieder des Gremiums informiert werden sollen, bevor es an die Ausführung der Arbeiten geht.

Bürgermeister Friedrich erläutert nachfolgend den Sachverhalt ausführlich und fügt an, dass festgestellt wurde, dass der Turm der Mauritiuskirche historisch betrachtet immer verputzt war und das Fachwerk erst im Jahre 1938 freigelegt worden ist.

 

Pfarrer Peter teilt mit, dass im Rahmen einer Bauschau im Jahr 2014 festgestellt wurde, dass der Fachwerkaufsatz des Turmes dringend saniert werden muss und das Holz durch eine Verblendung oder einen Verputz geschützt werden sollte. Die Begutachtung durch die  Firma Dippon (Zimmerer und Restaurator) hat ergeben, dass der Kirchturm ursprünglich eine verputzte Fassade hatte. Das Fachwerk unter dem Putz ist von schlechterer Qualität. Ein richtiges Sichtfachwerk wäre aus witterungsbeständigem Hartholz gefertigt. Durch die schlechte Holzqualität muss nicht nur die Fassade saniert werden, sondern auch die Tragkonstruktion. Vor dem Hintergrund der hohen Sanierungskosten hat sich der Kirchengemeinderat mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, die Außenseite des Turms mit einem Verputz zu versehen.

 

Architekt Schädel führt aus, dass die Lösung mit dem Verputz der Außenseite des Turms in Absprache mit dem Restaurator und der unteren Denkmalbehörde getroffen wurde. Die Lösung ist sinnvoll, weil die Fachwerkskonstruktion bauliche Mängel aufweist. So hat sich der Turmkranz im Traufbereich bereits um 15 cm verschoben und es ergeben sich Probleme mit der Aussteifung. Man merkt, dass der Turm vom historischen her nie als reines Fachwerk gedacht war.

Nach dem vom Architekturbüro aufgestellten Kostenplan würde die Herstellung des Sichtfachwerks Mehrkosten in Höhe von 35.000 € verursachen. Auch die Unwägbarkeiten sind relativ groß, so dass von der Kostenseite gesehen noch mehr Unsicherheiten bestehen. Zudem ist die Wartung intensiver als bei einem verputzten Fachwerk.

Deshalb hat man sich auf einen Verputz geeinigt. Dieser soll vom handwerklichen her so gestaltet werde, dass Unebenheiten zu sehen sind. Auch die Farbgebung wird an den Turmschaft angepasst.

 

Bürgermeister Friedrich weist darauf hin, dass die Differenz zwischen verputztem Fachwerk und Sichtfachwerk auf 30 Jahre ca. 71.000 € beträgt, also rd. 2.400 € pro Jahr.

Einerseits hält er die Argumentation und die Sanierungskosten für einleuchtend. Andererseits, auf emotionaler Ebene, hat die Mauritiuskirche mit ihrem Kirchturm für die bürgerliche Gemeinde ein hohes Maß an Identifikation. Für ihn spricht auch städtebaulich viel dafür das Fachwerk zu erhalten. Er hofft, dass es vielleicht einen Konsens zwischen beiden Seiten geben könnte, auf den man sich verständigen könnte.

 

Gemeinderätin Jooß teilt mit, dass die SPD-Fraktion betroffen und entsetzt den Vorschlag der evangelischen Kirchengemeinde zur Kenntnis genommen hat. Von vielen Ortsteilen geht der Blick auf das Zentrum mit dem Fachwerkturm als zentralem Punkt. Deshalb sollte man sich nochmals Gedanken darüber machen, um das Fachwerk erhalten zu können, auch vor dem Hintergrund, dass überall in der Gemeinde Fachwerk freigelegt wurde. Sofern es finanzielle Gründe sind, die die Kirchengemeinde zu der Entscheidung bewogen haben, sollte die bürgerliche Gemeinde die Kirchengemeinde ihrer Meinung nach in größeren Umfang unterstützen.

 

Gemeinderat Tottmann verweist auf den Kirchturm in Steinach, der nach dem Anbringen von Putz rein optisch an Wirkung verloren hat.

 

Gemeinderat Möhler schließt sich den Ausführungen von Gemeinderätin Jooß an. Die bürgerliche Gemeinde sollte den Aufpreis für die Ausführung als Sichtfachwerk übernehmen und an anderer Stelle Einsparungen vornehmen. Es wäre sehr schade, wenn der Kirchturm verputzt wird.

In diesem Zusammenhang weist Gemeinderat Möhler darauf hin, dass die nächtliche Beleuchtung der Kirche aus Richtung Birkenweißbuch bislang noch fehlt.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dies nach Fertigstellung des Paul-Hägele-Wegs geplant sei.

 

Aufgrund der Aussprache im Gremium schlägt der Vorsitzende vor, dass der Bau- und Umweltausschuss die Verwaltung dazu ermächtigt, in Abstimmungsgespräche mit der evangelischen Kirchengemeinde Oppelsbohm einzutreten, um einen Konsens für den Erhalt des Fachwerks des Turms der Mauritiuskirche zu finden.

 

Architekt Schädel führt zur Anfrage von Gemeinderat Tottmann aus, dass die Witterungsbeanspruchung des Turms schon allein höhenbedingt viel stärker als bei anderen Fachwerkhäusern ist. So müssten bei einem Sichtfachwerk alle fünf Jahre Sichtkontrollen durchgeführt werden und alle zehn Jahre würden kleinere Arbeiten anstehen. Für diese Arbeiten wird ein Steiger benötigt. Auch ist bei Sichtfachwerklösungen oft mit Mehrkosten zu rechnen.

 

Gemeinderat Haller befürchtet, dass der im Kostenplan aufgestellte Betrag nicht ausreichen wird.

 

Pfarrer Peter weist darauf hin, dass die Kirchengemeinde bei einem so hohen Investitionsvolumen für Sichtfachwerk Substanzrücklagen bilden muss. Er möchte auf keinen Fall in die Situation kommen, dass der Kirchengemeinde für die Gemeindearbeit keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung stehen.

 

Gemeinderat Moser teilt die Befürchtung, dass Mehrkosten entstehen nicht. Voruntersuchungen bezüglich der Holzbeschaffenheit sind bei beiden Varianten gemacht worden. Er ist der Auffassung, dass man dem Vorschlag des Vorsitzenden zustimmen sollte, der die Verwaltung zur Gesprächsführung mit der Kirchengemeinde ermächtigt.

 

Auf Anfrage des Vorsitzenden teilt Architekt Schädel mit, dass die Umsetzung im Jahr 2017 geplant sei. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Sanierung und Umgestaltung des Kirchturms (mit Putz) liegt vor. Für eine Ausführung mit Sichtfachwerk müsste nochmals ein Finanzierungsplan aufgestellt werden.

 

Der Vorsitzende verweist auf den Differenzbetrag zwischen verputztem Fachwerk und Sichtfachwerk, der auf 30 Jahre gesehen 71.000 € beträgt. Es ist eine politische Entscheidung, ob und wie viel der bürgerlichen Gemeinde die Aufwendungen für den Erhalt des Fachwerks wert sind.

Bürgermeister Friedrich versichert, dass sich an dem bisher sehr positiven Verhältnis zwischen Kirchengemeinde und Gemeinde nichts ändern wird, unabhängig wie die Entscheidung letztendlich ausfällt.

 

Gemeinderat Moser erkundigt sich, ob der Kirchengemeinde Meinungen aus der Bevölkerung zu der beabsichtigten Veränderung vorliegen.

 

Pfarrer Peter teilt hierzu mit, dass die Bevölkerung von den Sanierungsplänen im Gemeindebrief und im Amtsblatt informiert wurde. Reaktionen darauf hat es fast nicht gegeben.

 

Kirchengemeinderat Wilhelm fügt an, dass die getroffene Entscheidung keinem der Kirchengemeinderäte leicht gefallen ist und versichert, dass die getroffene Entscheidung wohl überlegt ist.

 

Nachfolgend wird über den Vorschlag des Vorsitzenden abgestimmt.