Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) beschließt der Gemeinderat – die in der Anlage
beigefügte – Geschäftsordnung.
Hauptamtsleiterin Sigloch erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage 198/2016. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.