Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beschließt der Gemeinderat – die in der Anlage beigefügte – Geschäftsordnung.

 

 


Hauptamtsleiterin Sigloch erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage 198/2016. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.