Der Gemeinderat fasst den
einstimmigen Beschluss:
1. Die im nachfolgenden Flurkartenausschnitt rosa und grün
gekennzeichneten Teilflächen der öffentlichen Wege Flst. 23 und 439/2,
Gemarkung Reichenbach Flur Lehnenberg sind für den öffentlichen Verkehr
entbehrlich. Sie werden deshalb gemäß § 7 Abs. 1 StrG eingezogen und verlieren
die Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Widerrufliche Sondernutzungen
entfallen.
2. Die Verwaltung wird mit der Veräußerung der Teilfläche
nach erfolgter Vermessung beauftragt.
Hierzu liegt die Sitzungsvorlage 200/2016 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.