Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.            Die im nachfolgenden Flurkartenausschnitt rosa und grün gekennzeichneten Teilflächen der öffentlichen Wege Flst. 23 und 439/2, Gemarkung Reichenbach Flur Lehnenberg sind für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie werden deshalb gemäß § 7 Abs. 1 StrG eingezogen und verlieren die Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Widerrufliche Sondernutzungen entfallen.

2.            Die Verwaltung wird mit der Veräußerung der Teilfläche nach erfolgter Vermessung beauftragt.

 

  


Hierzu liegt die Sitzungsvorlage 200/2016 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.