Beschluss: einstimmig beschlossen

Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung zur Vergabe der Ausführungsarbeiten für die Kanalisations-, Wasserleitungs- und Verkehrsanlagen sowie der Leerrohrverlegung für die Rosenstraße, den Veilchenweg und die Krokusstraße in Öschelbronn unter Berücksichtigung des Nebenangebots an die Firma Straßenbau Zehnder GmbH zum Angebotspreis von 658.379,03 € (brutto).

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen die Sitzungsvorlage 203/2016 und die Tischvorlage zur Sitzungsvorlage vor. Die Vorlagen sind Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende ist erfreut, dass durch das Nebenangebot sogar noch eine Ersparnis erzielt werden kann.

Zu den Anfragen von Gemeinderat Hammer teilt er mit, dass die Maßnahme zwar im Zuge der Flurbereinigung durchgeführt wird, die gesamten Ausschreibungsleistungen jedoch über die Gemeinde abgewickelt werden, auch wegen der beantragten Zuschüsse. Der Vorsitzende geht davon aus, dass keine Erschließungsbeiträge anfallen werden, da es sich um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Straße handelt. Eine abschließende Prüfung wird jedoch von Seiten der Verwaltung noch erfolgen.

 

Gemeinderat Hammer erkundigt sich nach dem Termin für den Baubeginn und nach der Dauer der Maßnahme.

 

Herr Rebmann vom Ingenieurbüro Riker + Rebmann informiert, dass mit der Maßnahme im Oktober 2016 begonnen wird. Die Fertigstellung ist zum 31.05.2017 geplant. Er geht davon aus, dass die gesamte Maßnahme sieben Monate andauern wird. Die Maßnahmen werden sukzessive durchgeführt, die betroffenen Anlieger werden vorab von den Maßnahmen informiert.

 

Gemeinderat Hammer fragt an, ob die Planungen der Dorfgemeinschaft Öschelbronn bezüglich Weihnachtsbaumaufstellung und Maibaumaufstellung trotzdem durchgeführt werden können.

 

Der Vorsitzende bittet darum, die entsprechenden Veranstaltungstermine an die Verwaltung weiterzuleiten. Es soll versucht werden, die Straßenbaumaßnahmen so zu planen, dass auch die Veranstaltungen der Dorfgemeinschaft trotzdem durchgeführt werden können.