Sitzung: 27.09.2016 Gemeinderat
Frau Boschatzke informiert auf Anfrage von Gemeinderat Moser, dass das Parken auf Straßen dann zulässig ist, wenn die erforderliche Restfahrbahnbreite von drei Metern freibleibt.
Sitzung: 27.09.2016 Gemeinderat
Frau Boschatzke informiert auf Anfrage von Gemeinderat Moser, dass das Parken auf Straßen dann zulässig ist, wenn die erforderliche Restfahrbahnbreite von drei Metern freibleibt.