Der Gemeinderat fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Neubau des Hochbehälters Galgenberg. Mit den Planungsleistungen wird das Ingenieurbüro Riker+Rebmann aus Murrhardt beauftragt.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 245/2016 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Riker vom Ingenieurbüro Riker + Rebmann und den technischen Betriebsführer des Wasserwerks, Herrn Ferdinand von der Süwag Grüne Energie und Wasser GmbH und übergibt nach einer kurzen Einführung in die Thematik das Wort an Herrn Riker, der die Notwendigkeit der Maßnahme, die Gegenüberstellung der Varianten sowie die wirtschaftliche Wertung anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert.

Empfohlen wird ein Hochbehälter mit zwei Edelstahlbehältern. Der Neubau soll als freistehender Stahlbetonbau in Feldscheunenoptik in unmittelbarer Nähe des bestehenden Hochbehälters ausgeführt werden. Versorgungsgebäude, Infrastruktur und Fallleitung sind dort schon vorhanden.

 

Herr Ferdinand von der Süwag ist der Auffassung, dass der Hochbehälter lange Jahre gut gedient hat, aber jetzt faktisch zu klein ist. Ein Neubau am selben Standort soll gebaut werden, um wieder auf den Stand der Technik zu kommen. Die Sanierungsmaßnahmen im Netz in den vergangenen Jahren werden auch die Chance vergrößern, die Netzverluste geringer zu halten.

 

Für Gemeinderätin Jooß waren die Ausführungen von Herrn Riker überzeugend. Ziel ist es eine optimale Trinkwasserqualität sicherzustellen. Die SPD-Fraktion spricht sich deshalb für den Neubau als Edelstahlbehälter aus.

 

Herr Ferdinand führt zur Anfrage von Gemeinderätin Jooß bezüglich der Aufbereitung des Trinkwassers mit Chlor im Versorgungsbereich des Hochbehälters Galgenberg aus, dass in den Bauphasen 1 und 2 und bei den Arbeiten in der Ortsdurchfahrt Ödernhardt in sehr kurzer Zeit einiges am Wasserversorgungsnetz bewegt wurde. Teilweise waren die Rohre offen. Um sicherzustellen, dass keine Keime im Netz sind, wird dem Hochbehälter täglich eine geringe Menge Chlor zugegeben, damit sich die Dosierung gleichmäßig in den Ortsnetzen verteilt. Die Chlorzugaben und die Chlorwerte werden regelmäßig vom Wasserwerk und einem unabhängigen Institut geprüft. Es handelt sich nach der Trinkwasserverordnung um eine zulässige Aufbereitungsmethode. Der zulässige Grenzwert von 0,3 mg/l wird eingehalten, zum Teil sogar deutlich unterschritten. Der Geruch und der Geschmack des Chlors ist jedoch in der Wahrnehmung der Personen sehr unterschiedlich.

 

Gemeinderat Scherhaufer weist darauf hin, dass die Beschilderung der Maßnahme in der Ortsdurchfahrt an einigen Stellen dürftig war.

Er führt weiter aus, dass der Neubau des Hochbehälters an exponierter Stelle errichtet werden soll und erkundigt sich, ob die Edelstahlbehälter nicht auch erdüberdeckt ausgeführt werden können.

 

Herr Riker teilt hierzu mit, dass einer der vielen Vorteile des Edelstahlbehälters der ist, dass er von der Geländeoberkante nach oben gebaut wird und dadurch die Wasserspiegellage gegenüber dem Bestand deutlich angehoben werden kann. Durch die Erhöhung des Wasserspiegels und die Druckerhöhung von 0,5 bar könnten künftig auch kleiner dimensionierte Pumpen eingesetzt werden. Der höhere Wasserdruck wird für das Rohrmaterial in der Regel kein Problem sein. Er geht nicht davon aus, dass die Haushalte mit weiteren Druckreduzierern arbeiten müssen.

 

Gemeinderat Klenk spricht sich ebenfalls für Variante 3 aus. Er empfiehlt der Verwaltung, die Bevölkerung künftig vorab über die Chlorung bei Baumaßnahmen zu informieren.

 

Herr Ferdinand sagt zu, dass die Bevölkerung künftig vorab im Amtsblatt informiert werde. Sollte dies wegen der Kurzfristigkeit der Maßnahme nicht reichen, wird über die Homepage der Gemeinde und über Wurfzettel informiert.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Klenk bezüglich des Zutrittsschutzes und der Überwachung führt Herr Riker aus, dass es Vorschriften gibt, die eingehalten werden.

 

Bezüglich einer weiteren Anfrage von Gemeinderat Walter teilt der Vorsitzende mit, dass der abschließende Grunderwerb noch erfolgen muss.