Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.            Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass

 

      -        die Befestigung der Wegfläche Nr. 84 und deren Entwässerung vor der Ausführung mit der Technischen Verwaltung der Gemeinde Berglen festgelegt werden. Die Kosten sind vom Eigentümer des Grundstücks Nr. 656 zu tragen. Die Baufreigabe darf erst erteilt werden, wenn die Bedingungen für die Maßnahme geklärt sind. Eine Baulast bezüglich der künftigen Wegeunterhaltung und der Verkehrssicherungspflicht ist zu bestellen.

 

      -        auf Kosten des Grundstückseigentümers von Flst.Nr. 656 und in Abstimmung mit dem Ordnungsamt die Wegfläche entsprechend beschildert ("Fußweg zur Ortsmitte") wird.

 

                -        die Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;

 

                -        die geplante Erdauffüllung mit möglichst flachem Neigungswinkel ausgeführt und an die geplante Auffüllung auf dem Nachbargrundstück Flst.Nr. 657 angeglichen wird.

 

2.            Die dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers ist anzustreben. Sollte eine getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht möglich sein, sind der Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür mitzuteilen.

 

3.            Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 58/2016 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das geplante Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage und der Planunterlagen ausführlich.

 

Gemeinderat Hammer betont, dass der Fußweg auf jeden Fall erhalten bleiben muss. Der Weg ist morastig und sollte wieder entsprechend instandgesetzt werden, damit er gut begehbar ist.

 

Herr Rabenstein führt hierzu aus, dass in diesem Weg die Einlegung von Wasserversorgungsleitungen für die neuen Gebäude vorgesehen ist. Nach Abschluss der Maßnahme kann geprüft werden, ob Verbesserungen durchgeführt werden.