Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt einstimmig:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt,
dass
- die
Befestigung der Wegfläche Nr. 84 und deren Entwässerung vor der Ausführung mit
der Technischen Verwaltung der Gemeinde Berglen festgelegt werden. Die Kosten
sind vom Eigentümer des Grundstücks Nr. 656 zu tragen. Die Baufreigabe darf
erst erteilt werden, wenn die Bedingungen für die Maßnahme geklärt sind. Eine
Baulast bezüglich der künftigen Wegeunterhaltung und der
Verkehrssicherungspflicht ist zu bestellen.
- auf
Kosten des Grundstückseigentümers von Flst.Nr. 656 und in Abstimmung mit dem
Ordnungsamt die Wegfläche entsprechend beschildert ("Fußweg zur
Ortsmitte") wird.
- die Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit wasserdurchlässigen
Belägen befestigt werden;
- die geplante Erdauffüllung mit möglichst flachem
Neigungswinkel ausgeführt und an die geplante Auffüllung auf dem
Nachbargrundstück Flst.Nr. 657 angeglichen wird.
2. Die dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers ist
anzustreben. Sollte eine getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht möglich
sein, sind der Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür mitzuteilen.
3. Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das
Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.
Auf die Sitzungsvorlage 58/2016 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das geplante Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage und der Planunterlagen ausführlich.
Gemeinderat Hammer betont, dass der Fußweg auf jeden Fall erhalten bleiben muss. Der Weg ist morastig und sollte wieder entsprechend instandgesetzt werden, damit er gut begehbar ist.
Herr Rabenstein führt hierzu aus, dass in diesem Weg die Einlegung von Wasserversorgungsleitungen für die neuen Gebäude vorgesehen ist. Nach Abschluss der Maßnahme kann geprüft werden, ob Verbesserungen durchgeführt werden.