Nachfolgend
fasst der Bau- und Umweltausschuss den einstimmigen Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt,
dass
- der
Abstand des Böschungsfußes der Erdauffüllung zum Gemeindeweg Nr. 84 auf
0,75 m vergrößert und die Entwässerung der Böschung im Baugesuch dargestellt
wird. Es ist in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass vom Baugrundstück
kein Niederschlagswasser auf die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen
abfließen kann.
- die Zugangs- und Zufahrtsflächen sowie die geplanten
Stellplätze nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden.
2. Die dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers ist
anzustreben. Sollte eine getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht möglich
sein, sind der Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür mitzuteilen.
3. Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das
Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 59/2016 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Bauvorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen.
Gemeinderat Hammer erkundigt sich nach den Größenmaßen der beiden Stellplätze. Konkret möchte er wissen, ob dort parkende Fahrzeuge auf den Gehweg hineinragen. Eine weitere Anfrage betrifft die Einhaltung des Abstands zwischen Gebäude und Gehweg.
Herr Rabenstein erläutert hierzu, dass die Abstandsfläche zwischen Gebäude und Gehweg bei Bauvorhaben, für die es keinen Bebauungsplan gibt, 1,25 m betragen kann. In diesen Fällen gelten geringere Abstandsflächen als bei Bauvorhaben mit Bebauungsplan. Die Stellplätze sind so geplant, dass nicht davon auszugehen ist, dass parkende Fahrzeuge in den Gehweg hineinragen. Dies würde nicht von der Gemeinde akzeptiert und müsste durch den gemeindlichen Vollzugsdienst geahndet werden.
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