Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt einstimmig:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt,
dass
- die neuen Stellplatzflächen nur mit wasserdurchlässigen
Belägen befestigt werden bzw. deren Entwässerung dezentral erfolgt;
- zur Verkleidung der Dachaufbauten nur nicht reflektierendes
Material verwendet wird.
2. Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das
Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das geplante Vorhaben ausführlich anhand der Sitzungsvorlage 61/2016 und der Planunterlagen.