Nachfolgend beschließt der
Gemeinderat einstimmig:
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der
Fassung vom 24. Juli 2000
(GBl. S. 581) hat der Gemeinderat am 13. Dezember 2016 folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 20.379.100 €
davon
im Verwaltungshaushalt 14.870.100 €
im
Vermögenshaushalt 5.509.000 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen
für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung)
von 0
€
3. dem
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung von 0
€
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf 750.000
€
§ 3
Die
Hebesätze werden festgesetzt
1. für
die Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350
v.H.
der
Steuermessbeträge;
2. für
die Gewerbesteuer auf 350
v.H.
der
Steuermessbeträge.
§ 4
Nachrichtlich:
Der
Wirtschaftsplan des Wasserwerks Berglen umfasst
Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von je 3.081.000 €
davon
im Erfolgsplan 798.100 €
im
Vermögensplan 2.282.900 €
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 253/2016 vor, die Bestandteil des Protokolls ist.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Haushalt im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 06.12.2016 vorberaten wurde, mit der einstimmigen Empfehlung, diesen in der vorliegenden Form heute zu verabschieden.
Bürgermeister Friedrich dankt dem Kämmerer, dessen Stellvertreter sowie den Mitarbeiterinnen der Kämmerei für die in diesem Jahr geleistete Arbeit. Trotz Mehrbelastung durch Krankenstände in der Verwaltung und einem großen Investitionsprogramm ist es gelungen, den Haushalt 2017 noch in diesem Jahr einzubringen.
Sein Dank richtet sich auch an den Gemeinderat für das gute Vertrauensverhältnis zwischen dem Gremium und der Verwaltung.
Nachfolgend stellt Kämmerer Schreiber den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Fragen der Gemeinderäte werden vom Vorsitzenden bzw. vom Kämmerer umgehend beantwortet.
Gemeinderat Tottmann dankt dem Kämmerer und dessen Stellvertreter für die ausführliche Information und lobt die verständlichen Erläuterungen.
Gemeinderätin Jooß schließt sich ihrem Vorredner an.
Gemeinderat Moser erkundigt sich, ob die Mittel für die Sanierung der Narzissenstraße bei der Position Feldweg-Sanierung enthalten sind.
Der Vorsitzende informiert, dass die beabsichtigten Maßnahmen in der Narzissenstraße nicht aus den Mitteln der Feldweg-Sanierung finanziert werden. Lediglich die Verbesserung des Wirtschaftsweges im weiteren Verlauf der Narzissenstraße fällt unter diese Position.
Anschließend erläutert Kämmerer Schreiber den Wirtschaftsplan des Wasserwerks und stellt die investiven Maßnahmen des Vermögensplans vor.
Gemeinderätin Jooß dankt Kämmerer Schreiber in seiner Eigenschaft als Leiter des Wasserwerks für die geleistete Arbeit. Auch in Zukunft sind alle aufgefordert an vielen Stellen sparsam zu wirtschaften.
Der Vorsitzende pflichtet den Ausführungen bei. Ziel wird sein, dass die kurz-, mittel- und langfristigen Investitionen auch nachhaltig sind.
Gemeinderat Möhler schließt sich den Ausführungen seiner Vorredner an.