Mit 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt für alle in dem Zeitraum von 1997 bis 2011 beschafften Fahrzeuge, die unter die Kriterien des Kartells fallen, die Hersteller zur Abgabe einer Verjährungseinredeverzichtserklärung aufzufordern.

 

Sollte der Hersteller des Fahrzeugs LF8/6 die Abgabe der Verjährungseinredeverzichtserklärung verweigern, d.h. es droht die Verjährung des Schadensersatzanspruches zum 19. Januar 2017, wird der Klageweg aufgrund der damit verbundenen hohen Kosten (Rechtsvertretung, Erstellung Gutachten, usw.) sowie der bestehenden Rechtsunsicherheit nicht bestritten. Stattdessen behält es sich die Gemeinde Berglen vor, den Hersteller von künftigen Ausschreibungen auszuschließen.

 

 


In seinem Sachvortrag nimmt der Vorsitzende Bezug auf die Erläuterungen der Sitzungsvorlage 254/2016, die Bestandteil des Protokolls ist.

 

Gemeinderat Moser fragt an, ob der letzte Satz des Beschlussantrags rechtlich abgesichert sei.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Gemeindetag das vorgeschlagene Vorgehen explizit empfohlen hat.

 

Zu den Ausführungen von Gemeinderat Scherhaufer führt der Vorsitzende aus, dass der Ausschluss des Herstellers von künftigen Ausschreibungen wegen Unzuverlässigkeit seiner Meinung nach einen schärferen Schritt darstellt.