Frau Müller aus Rettersburg nimmt Bezug auf die geplante Bebauung Hanfäcker, die ihrer Meinung nach wesentlich dichter als in anderen Wohngebieten im Gemeindegebiet geplant ist. Sie bittet darum, die Bebauung etwas weiter auseinander zu ziehen.

 

Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass der Verband Region Stuttgart von den Kommunen zwischenzeitlich eine gewisse Bebauungsdichte fordert. Aus diesem Grund ist die geplante Bebauungsdichte höher als in den früheren Wohngebieten. Es ist auch eine Mischung von verschiedenen Wohnformen (freistehende Einzelhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser) vorgesehen, um Wohnraum für unterschiedliche Bedürfnisse und Wünsche zu schaffen. Das Baugebiet umfasst eine Fläche von insgesamt vier Hektar für rund 200 Einwohner.

 

Bezüglich der Anfrage nach der Anzahl der geforderten Stellplätze pro Wohneinheit und der damit einhergehenden Befürchtung, dass das Wohngebiet total zugeparkt wird teilt der Vorsitzende mit, dass die Landesbauordnung nur einen Stellplatz pro Wohneinheit fordert. Die Gemeinde Berglen hingegen hat 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit als Vorgabe, aufgerundet sind dies zwei Stellplätze pro Einfamilienhaus. Zusätzlich gibt es noch den Stauraum vor der Garage. Dieser wird baurechtlich nicht als Parkierungsfläche angerechnet, sorgt aber faktisch für einen weiteren Stellplatz.

Die Verwaltung hat auf die Thematik Stellplätze und Straßenanbindung sehr großen Wert gelegt. Deshalb sind im Gebiet, insbesondere am Kinderhaus mit Quartiersplatz, sehr viele Stellplätze und sehr breite Straßenzüge vorgesehen, sodass die Parkplatzsituation zusätzlich entschärft werden kann.

 

Herr Uter aus Rettersburg erkundigt sich nach den Vergaberegelungen, die für die Grundstücksveräußerungen gelten.

 

Bürgermeister Friedrich informiert, dass derjenige, der ein Grundstück an die Gemeinde veräußert hat, natürlich ein Vorrecht auf den Erwerb eines Grundstücks hat. Über die weiteren Vergaberichtlinien für das Gebiet Hanfäcker hat der Gemeinderat aber bisher noch keinen Beschluss gefasst. 

 

Zu einer weiteren Anfrage führt der Vorsitzende aus, dass die bestehenden Anliegerstraßen (Zwölfbeetweg, Hanfackerweg / Hofwiesenstraße) nicht für die Zufahrt zum Neubaugebiet herangezogen werden. Es ist also auch kein Mehrverkehr zu erwarten. Der Zwölfbeetweg soll lediglich an den Kreisverkehr angebunden werden.