Der Bau- und Umweltausschuss fasst nachfolgend den einstimmigen
Beschluss:
1. Der Bau- und
Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf der
Architektenpartnerschaft ARP, Stuttgart, zu und empfiehlt dem Gemeinderat das
förmliche Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
2. Der Bau- und
Umweltausschuss bestimmt die Namen der neuen Straßen im Baugebiet:
- Haupterschließung „Steinäckerstraße“
- südlicher Ring „Bühläckerstraße“
- nördlicher Ring „Holzwiesenstraße“
- Wohnweg 3 (Verlängerung „Holzwiesenstraße“ im südöstlichen Bereich) „Heutalweg“
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 65/2016 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Der Vorsitzende begrüßt nachfolgend Herrn Miracapillo von der Architektenpartnerschaft ARP, Herrn Rebmann vom Ingenieurbüro Riker + Rebmann und Landschaftsarchitekt Blank.
Anschließend führt der Vorsitzende in die Thematik ein und erläutert dem Gremium das ausgearbeitete Planungskonzept ausführlich.
Er ergänzt, dass durch die Gestaltung eines leistungsfähigen Verkehrsanschlusses auch noch zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden kann, ob das Gebiet in einem oder in zwei Bauabschnitten bebaut werden soll.
Herr Miracapillo fügt an, dass die leichte Hanglage für das Landschaftsbild wichtig ist. Angeboten wird eine Mischung aus unterschiedlichen Wohnformen. Im Gebietsmittelpunkt mit vorgelagertem Quartiersplatz ist eine Kindertageseinrichtung geplant. Die öffentlichen Stellplätze sind entlang der zentralen Erschließungsachse angeordnet. Auch der Hol- und Bringverkehr konzentriert sich am Quartiersplatz. Zum Kreisverkehr hin werden nochmals sechs Stellplätze angelegt.
Herr Rebmann ergänzt, dass der Kreisverkehr einen Durchmesser von 38 Meter und eine Fahrbahnbreite von sieben Metern hat. Mit eingeschlossen ist die Wegeverbindung zur Straße „Im Gaiern“. Fußläufig wird der Kreisverkehr nur über die nördliche Seite erschlossen. Der geplante Kreisverkehr ist leistungsfähig, attraktiv und sicher.
Herr Rebmann weist darauf hin, dass der im Zwölfbeetweg beginnende Kanal umgelegt werden muss, da er das neue Baugebiet durchkreuzt.
Im Zuge der Planung für den Kreisverkehr werden Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwall 2,5 m bis 3 m Höhe, Lärmschutzwand 2,5 m Höhe) vorgesehen.
Der Vorsitzende ergänzt, dass das Ortsschild weiter nach Norden (Höhe letztes Haus an der K 1915) verlegt wird. Das Kreisverkehrsbauwerk wird dafür sorgen, dass die max. Geschwindigkeit von 50 km/h eingehalten wird.
Auf Anfrage von Gemeinderat Haller führt der Vorsitzende aus, dass die Verwaltung davon ausgehe, dass für den Zwölfbeetweg keine Erschließungsbeiträge anfallen. Dies soll jedoch noch abschließend überprüft werden.
Gemeinderätin Jooß hält das geplante Baugebiet für sehr geeignet und unterstützt die Planung. Die SPD-Fraktion befürwortet auch die verdichtete Bebauung. Auch Kindertageseinrichtung und Infrastruktur sind stimmig.
Bezüglich der großen Anzahl an Dachflächen stellt sich für sie jedoch die Frage, ob gewährleistet ist, dass es bei Starkregen nicht zu Komplikationen kommt. Sie denkt hier insbesondere an mögliche Überschwemmungen in Rettersburg und in Oppelsbohm.
Herr Rebmann informiert, dass das Oberflächenwasser in ein östlich des Plangebiets vorgesehenes Retentionsbecken mit 500 m³ Fassungsvermögen abgeleitet wird. Der Mehrabfluss aus dem Baugebiet wird gespeichert und dann gedrosselt in den Bach eingeleitet. In einem Nachweisverfahren wurde eine 30jährige Regenhäufigkeit simuliert mit dem Ergebnis, dass der Bach durch das neue Baugebiet keinen erhöhten Mehrabfluss gegenüber dem bereits heute gegebenen natürlichen Abfluss erfährt.
Gemeinderat Hammer erkundigt sich, ob eine Bushaltestelle geplant sei.
Bauamtsleiter Rabenstein informiert, dass dies aus Platzgründen nicht machbar ist. Bis zur Ortsmitte besteht eine fußläufige Verbindung, die relativ schnell bewältigt werden kann. Die Bushaltestelle bleibt weiterhin am Bürgerhaus.
Zur Anfrage von Gemeinderat Möhler teilt Herr Rabenstein mit, dass er davon ausgehe, dass durch die Anordnung der Gebäude eine gewisse Durchlüftung stattfinde und daher keine Auswirkungen auf das Kleinklima bestünden.
Anschließend wird über die namentliche Benennung der Straßen beratschlagt. Die Verwaltung hat für die Haupterschließung, den südlichen und den nördlichen Ring sowie für den Wohnweg 3 Straßennamen vorgeschlagen.
Gemeinderätin Jooß weist darauf hin, dass in der Vergangenheit immer der örtliche Gemeinderatsvertreter ein Vorschlagsrecht hatte. Zuvor hat er die Meinungen in der Bevölkerung ausgelotet.
Bauamtsleiter Rabenstein macht darauf aufmerksam, dass in den letzten Bebauungsplanverfahren jeweils zu Beginn die Straßennamenbenennung durchgeführt wurde. Dies hat den Vorteil, dass der Name bereits sehr frühzeitig in die Datenbanksysteme der Telekom, der Deutschen Post, der Energieversorger sowie der Navigationsgeräte aufgenommen wird. Den künftigen Bewohnern bleiben damit Probleme bei der Anmeldung bzw. bei der Verwendung ihrer neuen Adresse in der Regel erspart.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass über die Benennung der Straßen relativ zeitnah entschieden wird.