Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass
- das
Carportdach mit einer extensiven Dachbegrünung versehen wird;
- alle
offen Seiten des Carports dauerhaft nicht geschlossen werden.
- das Niederschlagswasser
ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück beseitigt wird. Es ist dabei
sicherzustellen, dass dieses nicht auf die angrenzende öffentliche
Verkehrsfläche gelangen kann.
2.
Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin
an das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 66/2016 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Auf einen Sachvortrag wird von Seiten der Verwaltung verzichtet.