Der Bau- und Umweltausschuss fasst den
einstimmigen Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt,
dass
- als
Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht überbaubarer Grundstücksfläche auf
dem Baugrundstück zwei heimische Laubbäume gepflanzt werden;
- die Zugangs- und Zufahrtsflächen sowie die Stellplätze
nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;
- das anfallende Niederschlagswasser
ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück beseitigt wird. Es ist dabei
sicherzustellen, dass kein Oberflächenwasser auf den Inselweg gelangen kann.
2. Die
dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers ist anzustreben. Sollte eine
getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht möglich sein, sind der
Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür mitzuteilen.
3. Die
Gemeinde Berglen stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an das
Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 68/2016, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Anhand der Planunterlagen erläutert Bauamtsleiter Rabenstein das Bauvorhaben ausführlich.