Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass Frau Martina Lang mit dem Verlust ihrer Bürgereigenschaft die Wählbarkeit nach § 28 GemO zum 28. Februar 2017 verliert. Die Voraussetzung für ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat nach § 31 Abs. 1 GemO liegt vor.

 


Auf die Sitzungsvorlage 267/2017 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Anlässlich des Ausscheidens von Frau Gemeinderätin Lang blickt der Vorsitzende noch einmal zurück auf die Gemeinderatswahl am 25. Mai 2014, bei der Frau Lang mit Kandidatur auf der Liste der Freien Bürger Berglen mit 526 Stimmen im Wohnbezirk VII direkt gewählt wurde. Sowohl im Verwaltungs- und Finanzausschuss als auch im Kulturbeirat war sie vertreten. Innerhalb der Amtszeit wurden zahlreiche wichtige Projekte realisiert. Frau Gemeinderätin Lang hat außerdem beim Kulturprogramm mitgewirkt, den Aufbau der Partnerschaft mit der Gemeinde Gaschurn begleitet und als Selbständige den Fokus auf Wirtschaftlichkeit, Haushaltsdisziplin, Schuldenabbau und Vermeidung von Steuer- und Gebührenerhöhungen gelegt. Außerdem wurde Wert auf Fairness und sachliche Diskussion gelegt.

Der Vorsitzende dankt Frau Gemeinderätin Martina Lang für das ehrenamtliche Engagement und übergibt ihr zum Abschied ein Präsent der Gemeinde.

 

Gemeinderätin Lang bedankt sich abschließend für die Zeit im Gremium und das faire Umgehen miteinander.

 

Anschließend wird über den Beschlussantrag abgestimmt.

 

Protokollnotiz: Gemeinderätin Lang ist befangen und nimmt an der Beschlussfassung nicht teil.