Der Gemeinderat fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat gibt das Lastenheft frei und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage eine öffentliche Ausschreibung für die Beschaffung eines Baggers durchzuführen.

 

  1. Der Gemeinderat gibt das Lastenheft frei und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage eine öffentliche Ausschreibung für die Beschaffung eines Radladers durchzuführen.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 269/2017 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende geht nachfolgend auf den Sachverhalt ein.

 

Gemeinderat Moser könnte sich anstelle der Beschaffung eines Baggers durchaus auch vorstellen, diesen für zehn oder elf Monate zu leasen. Während der Wintermonate kann er aufgrund der Witterungsverhältnisse sowieso nicht so genutzt werden. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Jahresvertrag mit der Firma Negele, die in Notfällen auch einspringen kann. Reparaturkosten und ein permanentes Fortschreiten der Technik sprechen seiner Meinung nach gegen den Kauf des Baggers.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Reparaturkosten bei der Beschaffung mitberücksichtigt wurden.

 

Bauhofleiter Albrecht betont, dass man mit einem Fahrzeug vor Ort auch spontan reagieren kann. Dies spricht eindeutig für den Kauf des Baggers.

 

Gemeinderat Beck könnte sich vorstellen, den Bagger nach einer kürzeren Laufzeit wieder mit Gewinn zu veräußern.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass die Gemeinde als Behörde im öffentlichen Dienst an die Afa-Tabelle des Landes Baden-Württemberg bei der Berechnung gebunden ist. Die Gemeinde hat jedoch Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Dauer der Nutzung des Fahrzeugs.

 

Gemeinderat Hammer plädiert für den Kauf. Allerdings sollte man nach fünf Jahren überprüfen, ob eine Nutzung weiter sinnvoll ist.

 

Gemeinderätin Rommel hat den Eindruck, dass der Bagger seit der Einstellung von Herrn Albrecht als Bauhofleiter wesentlich öfter im Einsatz ist. Außerdem wird die Friedhofpflege und –unterhaltung wieder durch den Bauhof ausgeführt.

 

Der Vorsitzende sagt zu, die Fahrzeugkonzeption für den Bauhof fortzuschreiben, sobald die Beschaffungen der Fahrzeuge abgeschlossen ist.

 

Gemeinderat Geck schließt sich den Äußerungen von Gemeinderat Beck an. Auch ihm wäre wichtig, nicht an die Maximal-Nutzungsdauer zu gehen, sondern nach einer Nutzungsdauer von fünf Jahren zu prüfen, wie hoch der Verschließ ist und ob das Arbeitsgerät für die Nutzung noch attraktiv ist. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte das Fahrzeug abgestoßen und rechtzeitig eine Ersatzbeschaffung angestoßen werden.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Haller bezüglich des geplanten Tags der offenen Tür beim Bauhof teilt Bauhofleiter Albrecht mit, dass dieser an den diesjährigen Bergleshock angeschlossen werden soll.