Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

1.            Die im nachfolgenden Flurkartenausschnitt gekennzeichnete Teilfläche des öffentlichen Weges Feldweg 2 Flst. 74, Gemarkung Reichenbach, ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Die Teilflächen werden deshalb gemäß § 7 Abs. 1 StrG eingezogen und verlieren die Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Widerrufliche Sondernutzungen entfallen.

2.            Die Verwaltung wird mit der Veräußerung der Teilfläche nach erfolgter Vermessung beauftragt.

 

 


Der Vorsitzende verweist in seinem Sachvortrag auf die Sitzungsvorlage 272/2017, die Bestandteil des Protokolls ist.