Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

 


Der Vorsitzende informiert, dass sich die Süwag in einem zehn Jahre andauernden Rechtsstreit mit den Finanzbehörden durchgesetzt hat. Es ging um die Höhe der Stromsteuersätze. Die Süwag konnte erreichen, dass die Strommengen bei der Straßenbeleuchtung statt zum Regelsteuersatz lediglich mit einem ermäßigten Steuersatz zu versteuern sind. Rückwirkend für die Jahre 2001 bis 2010 erhält die Gemeinde daher einen Erstattungsbetrag in Höhe von 41.688,89 €.