Beschluss: einstimmig beschlossen

Anschließend wird folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

 

1.            Der Gemeinderat stimmt der beabsichtigten Nutzung auf dem Kläranlagengelände zu und erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB.

2.            Die Verwaltung wird ermächtigt, die baulichen und sonstigen Voraussetzungen (Zugang, Einzäunung, Stromversorgung, Wasser- und Abwasseranschluss) für die Nutzung des Standortes als Tier-Notauffangstation zu schaffen.

3.            Der Tierschutzverein Berglen e.V. erhält nach Fertigstellung der Tier-Notauffangstation einen Zuschuss in Höhe von 0,20 € / Einwohner / Jahr.

 


Der Vorsitzende begrüßt das Vorstandsteam des Tierschutzvereins Berglen und erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage SV280/2017. Diese ist Bestandteil des Protokolls.

 

Frau Sonja Zaiss berichtet dem Gremium anhand einer Power-Point-Präsentation von der Arbeit des Tierschutzvereins im vergangenen Jahr und betont die Erforderlichkeit einer Tier-Notauffangstation in Berglen.

 

Auch Gemeinderätin Jooß sieht die Dringlichkeit dieser Versorgung ein und bittet die Gremiumsmitglieder um Unterstützung des Antrags. Sie spricht ihren Dank und ihre Anerkennung für die Arbeit des Tierschutzvereines aus.

 

Auf Rückfrage von Germeinderat Moser erläutert Herr Rabenstein, dass die Baurechtsbehörde Wert darauf gelegt hat, dass der Container innerhalb des Bereichs der Kläranlage aufgestellt wird. Ansonsten wäre keine Genehmigung nach § 35 (2) BauGB möglich..