Eine Bürgerin nimmt Bezug auf die baulichen Planungen in Berglen. Sie hat die Befürchtung, dass die Gemeinde Berglen mit der Zeit eine städtische Entwicklung nehmen werde. Als Beispiel führt sie die vorgesehenen Lärmschutzwände für das Baugebiet Hanfäcker in Rettersburg an. Sie erkundigt sich, wie mit Einwendungen bei Vorhaben der Gemeinde umgegangen wird.

 

Bürgermeister Friedrich erklärt, dass eine pauschale Antwort nicht möglich sei, da teilweise der Landkreis zuständig ist. Dies ist zum Beispiel beim Ausbau der K1915 der Fall. Bei Bebauungsplanverfahren der Gemeinde besteht mehrfach die Möglichkeit Stellungnahmen vorzubringen, die jeweils in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat beraten und abgewogen werden.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Klenk nimmt ab 19.20 Uhr an der Sitzung teil. 

 

Bürgermeister Friedrich ergänzt, dass die Gemeinde Berglen weiterhin trotz baulicher Entwicklungen im Verhältnis von Einwohnern zu Gemarkungsfläche sehr ländlich geprägt sei. Außerdem verweist er darauf, dass die Rückmeldungen aus der Bevölkerung in diesem Zusammenhang zum Großteil sehr positiv ausfielen.

Bezüglich des Lärmschutzes erklärt er, dass Grundlage für das Lärmschutzgutachten und die diesbezügliche Umsetzung Vorgaben aus Bundes- und Landesrecht seien.