Ein Bürger erkundigt sich über die künftige Stromanbindung des Zwölfbeetwegs in Rettersburg und fragt an, welche Auswirkungen der Bau des Kreisverkehrs hierfür hat.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass im Flurbereinigungsverfahren die Träger öffentlicher Belange angehört werden. Hierzu gehört unter anderem auch das Stromversorgungsunternehmen. Von der Süwag wurde schon die Auskunft erteilt, dass es keine Bedenken bezüglich der Stromversorgung gebe. Es soll eine Erdverkabelung erfolgen. Die Gemeinde ist nicht bestrebt, die Straße auszubauen und möchte verhindern, das Erschließungsbeiträge für den Zwölfbeetweg anfallen.

 

Der Bürger merkt weiter an, dass der landwirtschaftliche Weg Richtung Öschelbronn in den ursprünglichen Planungen dicht an der Kreisstraße verlief. Nun hätte er von abweichende Planungen  Kenntnis genommen, bei welchen der Weg mitten durch eines seiner Grundstücke führe.

 

Bürgermeister Friedrich erläutert, dass es seither nur eine Änderung bezüglich der Lage des Kreisverkehrs und der diesbezüglichen Zuwegung gab. Grundsätzlich sei es jedoch so, dass bei Inanspruchnahme von privaten Flächen innerhalb des Flurbereinigungsvefahrens im Außenbereich ein Flächenausgleich in Form von Geld oder im Rahmen eines Flächentausches stattfinden kann. Er weist jedoch darauf hin, dass das Planfeststellungsverfahren für den Kreisstraßenausbau voraussichtlich noch bis zu zwei Jahre dauern wird.