Der Bau- und Umweltausschuss
fasst den einstimmigen Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt,
dass
- alle neuen Zugangs-, Zufahrts- und Stellplatzflächen nur mit
wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;
- die dezentrale Beseitigung des
Niederschlagswassers über die bestehende Leitung zum Gewässer II. Ordnung
Steinach erfolgt.
2. Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das
Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 71/2017 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das geplante Vorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen.