Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass

 

         -        die Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;

 

         -        das anfallende Niederschlagswasser dezentral auf dem Baugrundstück beseitigt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass dieses nicht auf die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche gelangt;

 

         -        der über das Grundstück verlaufende Schmutzwasserkanal der Gemeinde Berglen im Zuge der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt wird. Vor Baubeginn ist dessen genauer Verlauf vor Ort zu bestimmen. Der Grundstückseigentümer muss eine entsprechende Baulast für diesen Kanal übernehmen.

 

2.         Die Ausführung des Bauvorhabens ist mit der Unteren Flurbereinigungsbehörde vorab abzustimmen.

 

3.         Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke dem geplanten Vorhaben zu.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 73/2017 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Bauvorhaben ausführlich anhand von Planunterlagen. Er ergänzt, dass der zur Erschließung vorgesehene Grasweg im Zuge der Flurbereinigung verbreitert und als Schotterweg bis zu dem geplanten Gebäude ausgewiesen werden soll.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Haller teilt der Vorsitzende mit, dass man im Innenbereich keine Privilegierung für ein landwirtschaftliches Vorhaben benötigt.

 

Gemeinderat Hammer erkundigt sich, ob nach Beseitigung des Schuppens Rosenstraße 20 auf Flst. 97 eine weitere Wohnbebauung möglich ist.

 

Herr Rabenstein teilt mit, dass eine Bebauung auf diesem Grundstücksteil möglich ist, wenn die Erschließung nicht über den Wirtschaftsweg erfolgt.