Der Bau- und Umweltausschuss fasst den
einstimmigen Beschluss:
1. Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Befreiungsantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird erteilt.
2.
Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch
als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 74/2017 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Auf einen Sachvortrag von Seiten der Verwaltung wird verzichtet.