Zur Anfrage von Gemeinderat Hammer teilt der Vorsitzende mit, dass durch eine Gesetzesänderung der Straßenverkehrsordnung die Ausweisung von Tempo 30-Bereichen auch in Hauptverkehrsstraßen möglich ist. Im unmittelbaren Umfeld von Kindergärten, Schulen o.ä. können in vereinfachtem Verfahren Tempo 30-Bereiche von der unteren Verkehrsbehörde angeordnet und eingerichtet werden. Geschehen ist dies nach Durchführung einer Verkehrsschau in den Ortsdurchfahrten Rettersburg (K 1915), Steinach (L 1140), Vorderweißbuch (K 1872) sowie Oppelsbohm (K 1915 und K1916).

Auf Nachfrage von Gemeinderat Moser führt Bürgermeister Friedrich aus, dass das Protokoll der Verkehrsschau als vertraulich zu behandelndes Dokument an den Gemeinderat vorbehaltlich der Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet werden könnte. Dieses liegt allerdings aktuell noch nicht vor. Im Amtsblatt soll in nächster Zeit über die Ergebnisse der Verkehrsschau berichtet werden.