Der Gemeinderat stimmt über die Ergänzung zu Ziffer 2 ab und fasst den einstimmigen Beschluss:

 

 Ziffer 2 des Beschlussantrags wird um folgenden Satz ergänzt:

„Vorbehaltlich einer abschließenden Beschlussfassung durch den Gemeinderat stellt die Gemeinde die Übernahme eines Baukostenzuschusses von bis zu 50 % in Aussicht. Als Beratungsgrundlage sollen die Kostenberechnung, der Förderantrag und die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen herangezogen werden.“

 

 

 

 

Der Gemeinderat fasst nachfolgend en bloc den einstimmigen Beschluss:

 

1.       Der Überlassung der ehemaligen Gymnastikhalle in Vorderweißbuch an die Landfrauen der Berglen zur Nutzung als Vereinsheim wird grundsätzlich zugestimmt.

 

  1. Die Gemeindeverwaltung wird zum Abschluss eines Erbbaupachtvertrags mit dem Landesverband der Landfrauen ermächtigt, um die entsprechenden Gebäudeteile dem Verein langfristig zu überlassen. Der Erbbaupachtvertrag soll zu analogen Bedingungen wie seinerzeit beim Musikverein Weißbuch e.V. zu erfolgen (vgl. Anlage). Eine Nutzung der Turnhalle für den Kindergartenbetrieb in Vorderweißbuch sollte allerdings weiterhin möglich sein. Die anfallenden Architektenkosten für den Umbau werden vor diesem Hintergrund von der Gemeinde zu 100 % auch für den Teil des Landfrauenvereinsheimes getragen. Vorbehaltlich einer abschließenden Beschlussfassung durch den Gemeinderat stellt die Gemeinde die Übernahme eines Baukostenzuschusses von bis zu 50 % in Aussicht. Als Beratungsgrundlage sollen die Kostenberechnung, der Förderantrag und die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen herangezogen werden.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für eine sinnvolle Nachnutzung des bestehenden Schulgebäudes (Ostflügel) auszuarbeiten. Bevorzugt sollte eine Nutzung durch den Veteranenclub Bretzenacker e.V. geprüft werden.

 

4.       Bis zur Fertigstellung des Neubaus des Kindergartens in Vorderweißbuch (dessen Stellplätze könnten in den Nachmittags- und Abendstunden von den Vereinsmitgliedern genutzt werden) sind provisorisch weitere Parkplätze unterhalb des Schulgebäudes anzulegen bzw. die Flächen sind entsprechend zu befestigen. Der ehemalige Schulhof soll nach der Entfernung der Container ausgebessert und die Schlaglöcher sollen beseitigt werden. Die Arbeiten sind, sofern möglich, vom Bauhof, alternativ vom mit den Jahresarbeiten beauftragten Unternehmen umzusetzen.

 


Bürgermeister Friedrich erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage  298/2017 ausführlich und weist darauf hin, dass die Verwaltung unter Abwägung aller Alternativen und nach erfolgter Beschlussfassung unter TOP 5 der heutigen Sitzung den Erbbaupachtvertrag mit den Landfrauen der Berglen für die Nachnutzung der ehemaligen Gymnastikhalle Vorderweißbuch für den richtigen Weg hält. Allerdings muss dieser Erbbaupachtvertrag mit dem Landesverband der Landfrauen abgeschlossen werden und nicht wie in der Sitzungsvorlage erwähnt mit den Landfrauen der Berglen, da diese keinen e.V.-Status besitzen.

Des Weiteren wurde wegen der angestrebten Nachnutzung des bestehenden Schulgebäudes (Ostflügel) ein Gespräch mit dem Veteranenclub Bretzenacker geführt. In der Sitzung des Gemeinderats am 20.06.2017 kann hier eventuell Näheres berichtet werden.

 

Gemeinderat Moser nimmt Bezug auf das Grundstück, das dem Berglesbond seinerzeit zur Bebauung zur Verfügung gestellt wurde.

Der Gemeinderat hatte damals beschlossen, dem Berglesbond e.V. eine Teilfläche im Gewerbegebiet Erlenhof II. Bauabschnitt zum Bau einer gemeinschaftlichen Lagerhalle zur Verfügung zu stellen. Für die Überlassung des Grundstücksanteils an den Berglesbond e. V. wurde ein notarieller Erbbaupachtvertrag zwischen der Gemeinde Berglen und dem Verein geschlossen.

Als weiteren Punkt spricht Gemeinderat Moser den Zustand der Gymnastikhalle an. Mit Sanierungsarbeiten an Dach und Heizung muss gerechnet werden. Hier wurden vom Architekten 75.000 € veranschlagt. Gemeinderat Moser appelliert an die übrigen Gemeinderäte, die Landfrauen - wie andere Vereine auch - großzügig zu unterstützen. Er bittet hierbei auch zu bedenken, dass die Landfrauen aus ihren derzeitigen Räumlichkeiten heraus müssen, weil die Gemeinde diese für die Unterbringung von Kinderbetreuungsplätzen benötigt. Er ist der Auffassung, dass deshalb andere Maßstäbe gesetzt werden müssen.

 

Zu den Ausführungen von Gemeinderat Moser stellt der Vorsitzende fest, dass dem Berglesbond zwar ein Grundstück zur Verfügung gestellt wurde, der Verein jedoch das Vorhaben ohne weitere Vereinsförderung realisiert habe. Richtig ist die Aussage, dass die Zuschüsse seit 2009 nicht mehr beitragsmäßig festgehalten werden, die Verwaltung hat sich jedoch weitestgehend an der 10 % -Regelung orientiert.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am 01.06.2017 eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Landfrauen stattfindet. Vorab wird noch ein Vor Ort Termin der Landfrauen mit Architekt Jud stattfinden, bei dem auch eine Zustandserfassung des Daches durchgeführt wird.

 

Gemeinderätin Jooß befürwortet die Umquartierung der Landfrauen in die ehemalige Gymnastikhalle. Aus Sicht der SPD besteht jedoch kein Konsens hinsichtlich der Kostenübernahme. Sie betont, dass die Landfrauen mit der Erwachsenenbildung einen öffentlichen Auftrag wahrnehmen. Dies sollte von der Gemeinde entsprechend gewürdigt werden. Sie gibt auch zu bedenken, dass die Landfrauen ihr Domizil in den letzten Jahren mehrfach - nachdem sie dort etliche Eigenleistungen erbracht hatten - aufgrund von Eigenbedarf der Gemeinde räumen mussten. Auch in Anbetracht der in der Vergangenheit und aktuell erbrachten Leistungen der Landfrauen hält sie die vorgeschlagene Regelung nicht für angemessen. Die Leistungen sollten entsprechend gewürdigt und wertgeschätzt werden. Sie befürwortet daher eine Übernahme von 50% der Baukosten von der Gemeinde.

 

Der Vorsitzende würdigt die vielfältigen Leistungen der Landfrauen insbesondere im Bereich der Erwachsenenbildung, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass auch von Seiten der Kirchen oder von anderen Vereine ebenfalls Leistungen in verschiedenen Bereichen erbracht werden. Bürgermeister Friedrich betont, dass der Verwaltung die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sehr wichtig ist.

 

Gemeinderätin Jooß ist der Auffassung, dass in der heutigen Sitzung ein Beschluss über die Kostenübernahme gefasst werden sollte. Dies sei wichtig für die Entscheidung in der Mitgliederversammlung.

 

Mit der Überlassung der Gymnastikhalle an die Landfrauen ist auch Gemeinderat Klenk im Namen der FBB einig. Man sollte den Landfrauen entgegenkommen und ihre Leistungen grundsätzlich würdigen. Bezüglich des Zuschusses sollte jedoch zuerst überlegt werden, welche Arbeiten durchgeführt werden bzw. was in Eigenarbeit erledigt werden kann. Die Entscheidung, inwieweit eine Bezuschussung erfolgen soll, ist danach herbeizuführen.

 

Gemeinderat Haller ist der Auffassung, dass die Kosten für die Sanierung des Daches und der Heizung komplett von der Gemeinde getragen werden sollten. Das Gebäude sollte den Landfrauen so zur Verfügung gestellt werden, dass es gut genutzt werden kann.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass der Zweck des Schulbetriebs schon seit einiger Zeit entfallen sei. Er würde eine Generalsanierung mit einer 100 % Bezuschussung nicht für angemessen halten.

 

Gemeinderätin Rommel betont, dass die Landfrauen im Unterschied zu anderen Vereinen einen etwas anderen Status haben, da sie den Vorgaben des Landesverbands unterworfen sind. Eine Beitragserhöhung o.ä., um Vorhaben finanzieren zu können, ist nicht möglich.

 

Der Vorsitzende könnte sich vorstellen, Ziffer 2 des Beschlussantrags um folgende Passage zu ergänzen:

„Vorbehaltlich einer abschließenden Beschlussfassung durch den Gemeinderat stellt die Gemeinde die Übernahme eines Baukostenzuschusses von bis zu 50 % in Aussicht. Als Beratungsgrundlage sollen die Kostenberechnung, der Förderantrag und die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen herangezogen werden.“

 

Gemeinderätin Jooß könnte diesem Vorschlag zustimmen. Bezüglich der Baukosten sollte überlegt werden, welche Maßnahmen unbedingt notwendig sind. Sie betont ausdrücklich, dass es dabei nicht nach dem Motto „nice to have“ gehe.

 

Auch für Gemeinderat Schade ist eine langfristige Lösung für die Landfrauen wichtig. Von Seiten der Verwaltung bestehen Aussagen, dass einzelne Beschlüsse noch gefasst werden müssen. Er versteht deshalb nicht, warum die Mitglieder des Gremiums in der heutigen Sitzung über zukünftige Beschlüsse diskutieren. Seiner Meinung nach sollten zuerst Fakten und Kosten des Architekten vorliegen. Die Landfrauen sollten unterstützt werden, eine Entscheidung sollte aber erst nach dem Vorliegen von Fakten getroffen werden. Man sollte jetzt nicht damit beginnen, neue Grundsatzentscheidungen im Bereich Vereinsförderung zu treffen.

 

Gemeinderat Tottmann stellt den Antrag auf Beendigung der Rednerliste.

 

Nachfolgend regt Gemeinderätin Jooß im Namen der SPD folgende Änderung an:

Ziffer 2 des Beschlussantrags soll um folgende Passage ergänzt werden:

„Vorbehaltlich einer abschließenden Beschlussfassung durch den Gemeinderat stellt die Gemeinde die Übernahme eines Baukostenzuschusses von bis zu 50 % in Aussicht. Als Beratungsgrundlage sollen die Kostenberechnung, der Förderantrag und die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen herangezogen werden.“

 

Gemeinderätin Aigner befürwortet diesen Zusatz ebenfalls.

 

Nachfolgend wird zuerst über die Ergänzung zu Ziffer 2 abgestimmt.