Beschluss: einstimmig beschlossen

Nachfolgend wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

 

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.       Der Einrichtung einer LehrerLernWerkstatt (LLW) in der Nachbarschaftsschule Berglen als zentralem Fortbildungsstützpunkt des Staatlichen Schulamts Backnang wird zugestimmt.

2.       Sämtliche Veranstaltungen haben in Abstimmung mit der Schulleitung zu erfolgen und sollen möglichst nicht während des Schulbetriebs stattfinden.

3.       Im Hinblick auf die in den kommenden Jahren zu erwartenden steigenden Schülerzahlen wird Wert darauf gelegt, dass die Räumlichkeiten bei Bedarf wieder für den regulären Unterrichtsbetrieb genutzt werden können.

 


Auf die Sitzungsvorlage 306/2017 und die PowerPoint-Präsentation wird verwiesen. Diese sind Bestandteile des Protokolls.

 

Der Vorsitzende begrüßt Frau Schlüter, Schulrätin des Staatlichen Schulamts Backnang und Herrn Rektor Ziegler von der Nachbarschaftsschule und führt einleitend in die Thematik ein.

 

Anhand einer PowerPoint-Präsentation stellt Schulrätin Schlüter das Konzept der LehrerLernWerkstatt ausführlich vor.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Gemeinde als Schulträger die Einrichtung einer LehrerLernWerkstatt als einen Gewinn ansieht. Da aber die künftige Schulentwicklung nicht vorhersehbar ist, muss die Flexibilität für die Schule auf jeden Fall erhalten bleiben.

 

Frau Schlüter betont, dass die Schule auf jeden Fall immer Vorrang hat. Sollte der Fall eintreten, dass die Schule weitere Klassenzimmer benötigt, muss sich das Staatliche Schulamt nach anderen Räumlichkeiten umschauen.

 

Rektor Ziegler ergänzt, dass durch die sehr gute Ausstattung der Schule Synergien geschaffen werden könnten. Seiner Ansicht nach ist es wichtig, die Schule weiterzuentwickeln, die LLW macht die Schule lebendig und man bleibt in Bewegung. Abschließend fügt er an, dass das gesamte Lehrerkollegium von dem Vorschlag begeistert sei.

 

Von der Sache her kann Gemeinderat Haller die Einrichtung einer LLW befürworten. Ärgerlich hierbei ist jedoch, dass genau diese Räumlichkeiten für die Unterbringung der Landfrauen nicht in Frage gekommen sind.

 

Zur Befürchtung von Gemeinderätin Aigner, es könne sich um die beiden Räume handeln, die beim Kulturprogramm geöffnet werden, teilt Rektor Ziegler mit, dass das Kulturprogramm auf einer anderen Ebene stattfindet. Bei den Räumlichkeiten für die LehrerLernWerkstatt handelt es sich um das jetzt freiwerdende Klassenzimmer der Klasse 9 und um den Raum daneben.

 

Gemeinderat Klenk ist grundsätzlich für die Einrichtung einer LLW in den Räumen der Nachbarschaftsschule.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Geck bezüglich der Frequenz und der Tageszeiten der Belegung führt Frau Schlüter aus, dass die beiden Räume meist zu Nachmittagszeiten genutzt werden sollen. Die beiden Fachberater werden in Absprache mit der Gemeinde einen Belegungsplan erstellen.

 

Auch Gemeinderat Geck ist irritiert, dass die Einrichtung der LLW in der Nachbarschaftsschule befürwortet wird, wo doch die Parallelnutzung durch die Landfrauen als sehr störend empfunden worden ist. Im jetzigen Fall wird sogar noch ein Raum mehr zur Verfügung gestellt. Die Sache an sich hält er für gut.

 

Auch Gemeinderätin Rommel stimmt ihren Vorrednern bezüglich der Irritationen zu.

 

Hinsichtlich der Befürchtung von Parkplatzproblemen teilt der Vorsitzende mit, dass die 98 Stellplätze ausreichen, selbst wenn Sportveranstaltungen in der Halle zur selben Zeit stattfinden wie die Angebote in der LehrerLernWerkstatt.

 

Für Gemeinderat Moser stellt die Einrichtung einer LehrerLernWerkstatt eine Aufwertung des Schulstandortes dar. Dadurch, dass die angebotenen Räumlichkeiten bei Bedarf jederzeit wieder von der Schule genutzt werden können, ist die Schule flexibel.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Landfrauen ein anderes außerschulisches Angebot haben und nicht nur von Seiten der Schulleitung, sondern auch von den Landfrauen aus Bedenken geäußert wurden.

 

Rektor Ziegler ergänzt, dass den Landfrauen andere Räume ebenfalls vorgeschlagen wurden. Aufgrund der Lage und des nicht zufriedenstellenden Raumangebots wurde dies jedoch von den Landfrauen abgelehnt. Die Räume sind Teil eines Fluchtwegs und können nicht verschlossen werden, was den Landfrauen jedoch wichtig ist. Ein weiteres Kriterium, was gegen den Standort Schule gesprochen hatte, war die Tatsache, dass die Schule nach dem Schulgesetz ein nichtöffentlicher Raum ist. Veranstaltungen der Landfrauen vormittags während des laufenden Schulbetriebs wären somit nicht möglich gewesen.

 

Gemeinderat Geck bittet darum, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die Räumlichkeiten bei Bedarf wieder für den regulären Schulbetrieb genutzt werden können. Außerdem sollen sämtliche Veranstaltungen in Abstimmung mit der Schulleitung festgelegt werden und zudem möglichst nicht während des Schulbetriebs stattfinden.