Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1.
Die Widmung des o.g. Weges als beschränkt öffentlicher
Wirtschaftsweg sowie Gehweg entsprechend des vorstehenden Lageplanes wird
beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung im Amtsblatt Berglen öffentlich bekanntzumachen (Text siehe Anlage).
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 316/2017 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Gemeinderätin Rommel erkundigt sich nach der Haftung, sollte auf diesem Wirtschaftsweg etwas passieren.
Bürgermeister Friedrich führt aus, dass in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende Beschilderung angebracht wird, die eine allgemeine Durchfahrt nicht zulässt, es den Grundstückseigentümern jedoch ermöglicht von einer Seite an ihre Grundstücke heranzufahren.