Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, das Einvernehmen zum Baugesuch nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

 


Bauamtsleiter Rabenstein stellt das zur Tagesordnung nachgeschobene Baugesuch anhand von Planunterlagen ausführlich vor.

Auf dem Hanggelände zwischen Weidenweg und Lärchenweg sind drei Gebäude in Doppelhausbebauung entstanden. Die Erschließung des mittleren süd-westlichen Gebäudes kann nicht so vorgenommen werden, wie es vom Architekten ursprünglich vorgesehen war. Es gibt Rechtsstreitigkeiten wegen des Zuwegs zum Gebäude und Probleme mit der Stabilisierung des Hanges.

Die Bauherren wollen nun einen Zugang mittels eines Treppenturmes zum Wohnhaus schaffen, indem sie auf dem Flst. 120/5 eine Doppelgarage und einen Stellplatz bauen. Das darüber liegende Gelände soll mit Stützmauern versehen werden, um den Hang zu stabilisieren. Dazwischen befindet sich der Zugang zum Wohngebäude. Eine andere Erschließungsmöglichkeit ist faktisch nicht gegeben.

 

Gemeinderat Moser ist der Auffassung, dass unbedingt eine Lösung gefunden werden muss, um den Bauherren den Zugang zu ihrem Haus zu ermöglichen.

 

Zu einer Anfrage von Gemeinderat Moser führt Herr Rabenstein aus, dass die Maßnahme (Bau von Stützmauern) aufgrund der bestehenden hydrogeologischen Problematik vom Geologen begleitet werden muss.