Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

  1. Die Anpassung der Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen an die aktuellen Landesrichtsätze wird befürwortet.

Für die Kinderkrippe soll die Anpassung im Kitajahr 2017/2018 in zwei Stufen, d. h. zum 01.09.2017 und zum 01.03.2018, erfolgen.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 320/2017 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt ausführlich und ergänzt, dass sich die Gemeinde an den Landesrichtsätzen orientieren muss, solange Land und Bund die Kinderbetreuung als kommunale Aufgabe ansehen.

 

Auch Gemeinderat Moser ist dieser Auffassung. Die große Politik von Bund und Land redet zwar davon, dass die Kinderbetreuung kostenfrei sein sollte, solange jedoch zu wenig von oben kommt, müssen die Beiträge erhöht werden, um kostendeckender zu sein. Aus diesem Grund muss man der Erhöhung zustimmen.

 

Auch Gemeinderat Klenk ist der Auffassung, dass man einer Erhöhung zustimmen sollte. Eine attraktive und dezentrale Kinderbetreuung gibt es nicht umsonst.

 

Gemeinderat Geck weist darauf hin, dass die Gemeinde ein großes Dienstleistungspaket zusammengestellt hat. Die Eltern können selbst entscheiden, was sie in Anspruch nehmen wollen. Dieses Angebot wird von den Eltern angenommen.